Dokument-Nr. 27848
Permalink https://urteile.news/
- Amtsgericht Bernau, Beschluss15.02.2019, 6 F 279/18
Oberlandesgericht Brandenburg Beschluss03.06.2019
Höheres Einkommen aufgrund Karrieresprungs bleibt für Trennungsunterhalt außer BetrachtKarrieresprung ist unerwartet und vom Normalfall erheblich abweichende Einkommensentwicklung
Im Rahmen des Trennungsunterhalts bleibt ein erhöhtes Einkommen unberücksichtigt, wenn die Einkommensentwicklung unerwartet und vom Normalfall erheblich abweicht. In diesem Fall liegt ein Karrieresprung vor, der unterhaltsrechtlich unbeachtet bleibt. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall lebte ein Ehepaar seit 2015 getrennt. Aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung aus dem Jahr 2016 erhielt die Ehefrau einen monatlichen Trennungsunterhalt. Nachfolgend bewarb sich der Ehemann in seinem Betrieb erfolgreich auf eine höhere Stelle. Er nahm nun eine deutlich höhere Verantwortung war und erhielt zudem ein deutlich höheres Einkommen. Dies nahm die Ehefrau zum Anlass gerichtlich ein höheres Trennungsunterhalt zu verlangen. Das Amtsgericht Bernau gab dem statt. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Ehemanns.
Kein höheres Trennungsunterhalt aufgrund Karrieresprungs
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied, dass die Einkommensverbesserung des Ehemanns nach der Trennung für die Berechnung des Trennungsunterhalts unberücksichtigt bleibt. Beim Trennungsunterhalt sei eine Einkommensentwicklung nur beachtlich, wenn diese zum Zeitpunkt der Trennung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war und diese Erwartung bereits auch die ehelichen Lebensverhältnisse bis zur Trennung geprägt haben. Beruht die Einkommensverbesserung dagegen auf Veränderungen nach der Trennung, die auf einer unerwarteten und vom Normalfall abweichenden Entwicklung beruhen, sei das höhere Einkommen nicht eheprägend. Ein solcher Karrieresprung bleibe außer Betracht.
Vorliegen eines nicht zu berücksichtigenden Karrieresprungs
Ein nicht zu berücksichtigender Karrieresprung habe aus Sicht des Oberlandesgerichts beim Ehemann vorgelegen. Der Wechsel in eine deutlich verantwortungsvollere Tätigkeit mit einem deutlich höheren Einkommen stelle als Leistungsbeförderung üblicherweise einen Karrieresprung dar.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2019
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss27848
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.