21.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
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Oberlandesgericht Bamberg Urteil18.09.2009

Wer unerlaubt in einem Baggersee badet und sich verletzt, bekommt keinen SchadensersatzFremdes Grundstück darf nicht eigenmächtig betreten werden - Eigentümer hat keine Verkehrs­si­che­rungs­pflichten verletzt

Wer unerlaubt in einem auf einem fremden Grundstück gelegenen Baggersee badet und sich dabei verletzt, kann vom Eigentümer keinen Schadensersatz verlangen. Dies gilt auch, wenn der Eigentümer das Betreten des Grundstücks nicht durch ein deutlich sichtbares Verbotsschild untersagt hat. Dies entschieden das Landgericht Coburg und in der zweiten Instanz das Oberlan­des­gericht Bamberg.

Beim Baden am Baggersee fiel ein damals 13-Jähriger von einem Badesteg auf einem Privatgrundstück in das seichte Wasser. Der Kläger hatte mit anderen Jugendlichen das Privat­grundstück eigenmächtig zum Baden betreten. Bei dem Unfall verletzte er sich an der Wirbelsäule. Deswegen wollte er vom Eigentümer des Grundstücks 20.000 € Schmerzensgeld.

Kläger: Eigentümer hätte ein Verbotsschild aufstellen müssen

Er meinte, dass die Benutzung des Grundstücks und des Badestegs durch ein für jedermann erkennbar aufgestelltes Verbotsschild hätte untersagt werden müssen. Zudem sei der Badesteg aus Holz schadhaft und rutschig gewesen. Der beklagte Grund­s­tücks­ei­gentümer verteidigte sich damit, dass er die Nutzung an dem Seegrundstück einem Dritten überlassen habe. Dieser habe auch den Badesteg errichtet, der sich in einem einwandfreien Zustand befunden habe.

LG Coburg: Gefahren waren erkennbar - Eigentümer ist nicht verantwortlich

Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. Es stellte fest, dass der Grund­s­tücks­ei­gentümer für den Steg nicht verantwortlich ist, weil er ihn gar nicht gebaut hatte. Darüber hinaus waren die Gefahren, die vom Badesteg ausgingen, für jedermann - auch für einen 13-Jährigen - erkennbar. Es ist allgemein bekannt, dass nasse Holzplanken rutschig sind. Davor muss nicht auch noch mit einem Schild gewarnt werden. Soweit das Holz des Stegs ausgebrochen war, konnte dies auch jeder leicht sehen.

OLG Bamberg: Fremdes Grundstück darf nicht eigenmächtig betreten werden

Das Oberlan­des­gericht Bamberg hat die Entscheidung des Landgerichts Coburg bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Das Oberlan­des­gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass ein fremdes Grundstück nicht eigenmächtig betreten werden darf und darauf nicht auch noch durch ein Verbotsschild hingewiesen werden muss. Zudem ging das Oberlan­des­gericht davon aus, dass dem ortskundigen Kläger die Gefahren durch die geringe Wassertiefe bekannt sein mussten.

Quelle: ra-online, LG Coburg, OLG Bamberg

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