15.11.2024
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Oberlandesgericht Bamberg Urteil06.06.2003

Verjährung des Wegnahmerechts des Mieters nach Ablauf von 6 MonatenMieter muss seine Möbel aus gekündigter Wohnung schnell entfernen - Vermieter darf sonst "entrümpeln"

Wer aus einer Wohnung auszieht, darf sich nicht zu lange Zeit lassen, wenn er Möbel noch nicht mitnehmen konnte und diese in der Wohnung belässt. Der Vermieter darf die zurück­ge­lassenen Möbel nach einiger Zeit entsorgen. Das hat das Oberlan­des­gericht Bamberg entschieden.

Das Oberlan­des­gericht Bamberg hat damit eine Entscheidung des Landgerichts Coburg bestätigt. In dem Fall waren der Mietvertrag zwar gekündigt und der Mieter ausgezogen, aber die Möbel standen auch nach Monaten immer noch in dessen altem Domizil.

Vermieterin ließ Möbel entfernen

Die Vermieterin hatte die Möbel entfernen lassen. Das Gericht entschied, dass der Anspruch des Mieters auf Wegnahme der eingebrachten Einrich­tungs­ge­gen­stände nach § 548 Abs. 2 BGB verjährt sei. Die gesetzliche 6-Monatsfrist beginne mit dem in der wirksamen Kündigung bestimmten Termin. Auf den Tag des Auszuges komme es nicht an.

Ausführlicher Text in der Vorinstanz

Siehe zum Sachverhalt und zur Gericht­s­ent­scheidung ausführlich die Entscheidung der Vorinstanz: LG Coburg, Urteil v. 10.02.2003 - 11 O 60/03 -

Quelle: ra-online

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