Oberlandesgericht Bamberg Beschluss17.07.2006
Vor Argentinien-Anleihen hätte die Bank warnen müssenOLG Bamberg zum Umfang der Beratungspflicht einer Bank bei der Empfehlung von Auslandsanleihen
Eine Bank muss sich bei der Empfehlung von vermeintlich renditeträchtigen Auslandsanleihen über die Ziele und die Risikobereitschaft des Anlegers informieren. Bei der Beratung muss es diese Kundenwünsche beachten. Ein Kreditinstitut, dass diese Erkundungs- und Aufklärungspflichten verletzt, ist verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu tragen. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
Die Richter bestätigten mit ihrem Beschluss ein Urteil des Landgerichts Coburg. Danach hat die Bank ihre Aufklärungspflichten verletzt. Es läge ein Verstoß gegen § 31 Wertpapierhandelsgesetz vor.
Siehe dazu ausführlich LG Coburg, Urt. v. 19.07.2005: Zu den Beratungspflichten einer Bank bei Auslandsanleihen
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2006
Quelle: ra-online