15.11.2024
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Dokument-Nr. 2850

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss17.07.2006

Vor Argentinien-Anleihen hätte die Bank warnen müssenOLG Bamberg zum Umfang der Beratungs­pflicht einer Bank bei der Empfehlung von Ausland­s­an­leihen

Eine Bank muss sich bei der Empfehlung von vermeintlich rendi­te­trächtigen Ausland­s­an­leihen über die Ziele und die Risiko­be­reit­schaft des Anlegers informieren. Bei der Beratung muss es diese Kundenwünsche beachten. Ein Kreditinstitut, dass diese Erkundungs- und Aufklä­rungs­pflichten verletzt, ist verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu tragen. Das hat das Oberlan­des­gericht Bamberg entschieden.

Die Richter bestätigten mit ihrem Beschluss ein Urteil des Landgerichts Coburg. Danach hat die Bank ihre Aufklä­rungs­pflichten verletzt. Es läge ein Verstoß gegen § 31 Wertpa­pier­han­dels­gesetz vor.

Siehe dazu ausführlich LG Coburg, Urt. v. 19.07.2005: Zu den Beratungs­pflichten einer Bank bei Ausland­s­an­leihen

Quelle: ra-online

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