18.01.2025
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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss14.03.2022

Kein Auskunftsrecht des Elternteils bei entge­gen­ste­hendem Willen der KinderWegen Kindes­miss­brauchs verurteilter Kindesvater erhält keine Fotos und Schulzeugnisse seiner Kinder

Ein wegen sexuellen Kindes­miss­brauchs und Besitzes kinder­pornografischer Bilder verurteiltes Elternteil, hat keinen Anspruch auf Erhalt von Fotos und der Schulzeugnisse seiner Kinder gemäß § 1686 BGB, wenn die Kinder eine solche Auskunft ablehnen. Dies hat das Oberlan­des­gericht Bamberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 beantragte der Vater zweier minderjähriger Töchter den Erhalt eines aktuellen Bildes seiner Kinder und die Schulzeugnisse der letzten fünf Jahre. Das Auskunfts­be­gehren wurde von den 17- bzw. 14-jährigen Kindern abgelehnt. Hintergrund dessen war, dass der Kindesvater in den Jahren 2010 bis 2014 eines seiner Töchter mehrfach sexuell missbraucht hatte. Zudem besaß er kinderpor­no­gra­fische Bilder, die eines seiner Töchter im Alter von vier bis fünf Jahre zeigten. Der Kindesvater wurde aufgrund dessen strafrechtlich verurteilt und verbüßte eine Freiheitsstrafe. Darüber hinaus bestand ein Kontaktverbot.

Amtsgericht wies Antrag auf Auskunft­s­er­teilung ab

Das Amtsgericht wies den Antrag des Kindesvaters ab. Es hielt die Erteilung der Auskünfte mit dem Kindes­wohl­prinzip für nicht vereinbar. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters.

Oberlan­des­gericht verneint ebenfalls Anspruch auf Auskunft

Das Oberlan­des­gericht Bamberg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die beantragte Auskunft­s­er­teilung widerspreche dem Wohl der Kinder. Das von den Kindern in Anspruch genommene Selbst­be­stim­mungsrecht, keine persönlichen Informationen an den Kindesvater zu übermitteln, müsse respektiert werden. Auf eine etwaige Kindes­wohl­ge­fährdung komme es nicht an. Eine solche sei für den Ausschluss des Auskunftsrechts nicht erforderlich.

Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)

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