Oberlandesgericht Bamberg Beschluss14.03.2022
Kein Auskunftsrecht des Elternteils bei entgegenstehendem Willen der KinderWegen Kindesmissbrauchs verurteilter Kindesvater erhält keine Fotos und Schulzeugnisse seiner Kinder
Ein wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Besitzes kinderpornografischer Bilder verurteiltes Elternteil, hat keinen Anspruch auf Erhalt von Fotos und der Schulzeugnisse seiner Kinder gemäß § 1686 BGB, wenn die Kinder eine solche Auskunft ablehnen. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 beantragte der Vater zweier minderjähriger Töchter den Erhalt eines aktuellen Bildes seiner Kinder und die Schulzeugnisse der letzten fünf Jahre. Das Auskunftsbegehren wurde von den 17- bzw. 14-jährigen Kindern abgelehnt. Hintergrund dessen war, dass der Kindesvater in den Jahren 2010 bis 2014 eines seiner Töchter mehrfach sexuell missbraucht hatte. Zudem besaß er kinderpornografische Bilder, die eines seiner Töchter im Alter von vier bis fünf Jahre zeigten. Der Kindesvater wurde aufgrund dessen strafrechtlich verurteilt und verbüßte eine Freiheitsstrafe. Darüber hinaus bestand ein Kontaktverbot.
Amtsgericht wies Antrag auf Auskunftserteilung ab
Das Amtsgericht wies den Antrag des Kindesvaters ab. Es hielt die Erteilung der Auskünfte mit dem Kindeswohlprinzip für nicht vereinbar. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters.
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Anspruch auf Auskunft
Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die beantragte Auskunftserteilung widerspreche dem Wohl der Kinder. Das von den Kindern in Anspruch genommene Selbstbestimmungsrecht, keine persönlichen Informationen an den Kindesvater zu übermitteln, müsse respektiert werden. Auf eine etwaige Kindeswohlgefährdung komme es nicht an. Eine solche sei für den Ausschluss des Auskunftsrechts nicht erforderlich.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2022
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)