Dokument-Nr. 1451
Permalink https://urteile.news/
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil08.12.2005
Berufserfahrene Volljuristen dürfen ohne Erlaubnis unentgeltliche Rechtsberatung betreiben
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit einem Grundsatzurteil entschieden, dass berufserfahrene Volljuristen ohne Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz unentgeltlich rechtsberatend tätig werden dürfen, sie also anderen Personen Rechtsrat erteilen und diese auch gegenüber Dritten, Behörden und Gerichten in Rechtsangelegenheiten vertreten dürfen.
Eine solche "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten" ist zwar grundsätzlich den Rechtsanwälten vorbehalten. Ausnahmen sind nur für besondere, im Rechtsberatungsgesetz abschließend aufgezählte Tätigkeiten vorgesehen, wie etwa für einen Rentenberater. Somit ist auch die unentgeltliche Rechtsberatung verboten, wenn sie "geschäftsmäßig", also wiederholend und nicht nur im Gelegenheitsfall ausgeübt wird. Das Verbot wird nach allgemeiner Ansicht mit dem Schutz der Rechtspflege und der Verbraucher vor unqualifizierten Rechtsberatern gerechtfertigt. Dass diese Schutzzwecke ein Verbot der unentgeltlichen Rechtsbesorgung auch durch berufserfahrene Volljuristen nicht tragen, hat nunmehr bundesweit erstmalig das Nds. Oberverwaltungsgericht in Anknüpfung und Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden.
Der Kläger, ein pensionierter Richter am Oberlandesgericht, darf zukünftig unentgeltlich oder, wie er sagt, altruistisch für die Zielgruppen rechtsberatend tätig werden, die sich häufig aus finanziellen Gründen keinen Anwalt leisten können. Dies wird insbesondere Bedeutung haben für Ausländer, Sozialhilfeempfänger und Angehörige von Randgruppen.
Ob auch anderen, nicht in gleicher Weise qualifizierten Personen die unentgeltliche Rechtsberatung zu erlauben ist, war nicht zu entscheiden. Hierzu liegt ein Referentenentwurf zur Neuregelung des Rechtsberatungsgesetzes vor.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2005
Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen OVG vom 12.12.2005
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1451
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.