21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 2827

Drucken
Beschluss27.07.2006Oberverwaltungsgericht Niedersachsen7 KS 66/03
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Beschluss27.07.2006

Natur­schutz­verband unterliegt mit Klage gegen Bau einer OrtsumgehungKlage ist unzulässig und unbegründet

Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht hat in erster und letzter Tatsa­chen­instanz die Anfech­tungsklage eines anerkannten Natur­schutz­ver­bandes gegen den Planfest­stel­lungs­be­schluss vom 31. Januar 2003 betreffend den Neubau der ca. 5,6 km langen Ortsumgehung Schortens im Zuge der B 210 vom Autobahnkreuz Wilhelmshaven (A 29) bis zum Anschluss an die Ortsumgehung Jever (L 807) abgewiesen.

Die Klage ist nach Auffassung des Gerichts unzulässig, soweit der Kläger die Aufhebung des Planfest­stel­lungs­be­schlusses wegen fehlender Planrecht­fer­tigung und wegen einer abwägungs­feh­ler­haften Entscheidung für die planfest­ge­stellte Trasse unter den Aspekten Städtebau, Agrarstruktur und Kosten begehrt. Im Übrigen hat das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht die Klage als unbegründet angesehen, weil ein Verstoß des Planfest­stel­lungs­be­schlusses gegen natur­schutz­rechtliche Vorschriften nicht gegeben ist. Die Planfest­stel­lungs­behörde hat insoweit bei der Trassenauswahl abwägungs­feh­lerfrei die vom Kläger gegen das Projekt vor allem ins Feld geführten Belange der Raumordnung, des Verkehrs, des Natur- und Landschafts­schutzes sowie des Trink­was­ser­schutzes berücksichtigt. Auch bei der Anwendung der natur­schutz­recht­lichen Eingriffs­re­ge­lungen sind der Planfest­stel­lungs­behörde Rechtsfehler nicht unterlaufen. Ermitt­lungs­de­fizite in Bezug auf das Vorkommen einzelner Tierarten sind ebenfalls nicht festzustellen. Die Vorschriften des Artenschutzes stehen der Verwirklichung des Vorhabens nicht entgegen. Schließlich ist auch ist der Belang des Trink­was­ser­schutzes ordnungsgemäß in die Abwägung eingestellt worden.

Eine Revision gegen seine Entscheidung hat das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht nicht zugelassen.

Das letzte noch gegen den Planfeststellungsbeschluss anhängige Klageverfahren wird sich, nachdem eine weitere Klage zurückgenommen worden ist, durch Vergleich erledigen. Nach der bereits am 21. Juni 2006 erfolgten Abweisung von drei anderen Klagen gegen den Neubau der Ortsumgehung Schortens sind weitere gegen dieses Projekt gerichtete Verfahren beim Oberver­wal­tungs­gericht nicht mehr anhängig.

Erläuterungen

siehe auch

Urteile des Nieder­säch­sischen Oberver­wal­tungs­gericht vom 21. Juni 2006 Keine Entschädigung für eventuelle Gewinneinbußen bei Bau einer Ortsumgehung

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Niedersachsen vom 28.07.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss2827

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI