Dokument-Nr. 2827
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Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Beschluss27.07.2006
Naturschutzverband unterliegt mit Klage gegen Bau einer OrtsumgehungKlage ist unzulässig und unbegründet
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in erster und letzter Tatsacheninstanz die Anfechtungsklage eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 31. Januar 2003 betreffend den Neubau der ca. 5,6 km langen Ortsumgehung Schortens im Zuge der B 210 vom Autobahnkreuz Wilhelmshaven (A 29) bis zum Anschluss an die Ortsumgehung Jever (L 807) abgewiesen.
Die Klage ist nach Auffassung des Gerichts unzulässig, soweit der Kläger die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses wegen fehlender Planrechtfertigung und wegen einer abwägungsfehlerhaften Entscheidung für die planfestgestellte Trasse unter den Aspekten Städtebau, Agrarstruktur und Kosten begehrt. Im Übrigen hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Klage als unbegründet angesehen, weil ein Verstoß des Planfeststellungsbeschlusses gegen naturschutzrechtliche Vorschriften nicht gegeben ist. Die Planfeststellungsbehörde hat insoweit bei der Trassenauswahl abwägungsfehlerfrei die vom Kläger gegen das Projekt vor allem ins Feld geführten Belange der Raumordnung, des Verkehrs, des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Trinkwasserschutzes berücksichtigt. Auch bei der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen sind der Planfeststellungsbehörde Rechtsfehler nicht unterlaufen. Ermittlungsdefizite in Bezug auf das Vorkommen einzelner Tierarten sind ebenfalls nicht festzustellen. Die Vorschriften des Artenschutzes stehen der Verwirklichung des Vorhabens nicht entgegen. Schließlich ist auch ist der Belang des Trinkwasserschutzes ordnungsgemäß in die Abwägung eingestellt worden.
Eine Revision gegen seine Entscheidung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen.
Das letzte noch gegen den Planfeststellungsbeschluss anhängige Klageverfahren wird sich, nachdem eine weitere Klage zurückgenommen worden ist, durch Vergleich erledigen. Nach der bereits am 21. Juni 2006 erfolgten Abweisung von drei anderen Klagen gegen den Neubau der Ortsumgehung Schortens sind weitere gegen dieses Projekt gerichtete Verfahren beim Oberverwaltungsgericht nicht mehr anhängig.
Erläuterungen
siehe auch
Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vom 21. Juni 2006 Keine Entschädigung für eventuelle Gewinneinbußen bei Bau einer Ortsumgehung
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Niedersachsen vom 28.07.2006
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