18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 9561

Drucken
Beschluss20.04.2010Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht13 ME 37/10
Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil17.02.2010, 6 B 342/09
ergänzende Informationen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss20.04.2010

Kirche darf wegen Störungen des Gottesdienstes im Rahmen des kirchlichen Selbst­be­stim­mungs­rechts Hausverbot erteilenErteilung von Hausverbot stellt keinen Akt öffentlicher Gewalt dar, der einer verwal­tungs­ge­richt­lichen Kontrolle unterliegt

Das von einer Kirchengemeinde gegenüber einem Kirchenmitglied wegen einer Störung des Gottesdienstes ausgesprochene und auf kirchen­rechtliche Bestimmungen gestützte Hausverbot unterliegt nicht der Kontrolle staatlicher Gerichte. Dies hat das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht entschieden.

Die Antragstellerin hat aus Sicht der Kirchengemeinde Gottesdienste nicht zu deren eigentlichen Zweck aufgesucht, sondern um persönlichen Kontakt zu einem bestimmten Pfarrer herzustellen, der sich - wie auch andere Gottes­dienst­teil­nehmer - dadurch und durch bestimmte ungebührliche Verhal­tens­weisen belästigt sah. Die Kirchengemeinde hat unter Zugrundelegung des katholischen Kirchenrechts - des Codex Iuris Canonici - gegenüber der Antragstellerin ein Hausverbot ausgesprochen, nachdem Verstän­di­gungs­versuche gescheitert waren.

Staat erkennt Kirchen als Institutionen mit Recht der Selbst­be­stimmung an

Nach Auffassung des Nieder­säch­sischen Oberver­wal­tungs­ge­richts ist die Kirche dabei nur im Bereich ihrer inner­kirch­lichen Angelegenheiten tätig geworden. Nach dem kirchen­po­li­tischen System des Grundgesetzes (vgl. Art. 140 des Grundgesetzes i.V.m. Art. 137 Abs. 1 und Abs. 3 der Weimarer Reichs­ver­fassung) ordnet und verwaltet jede Religi­o­ns­ge­mein­schaft ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Damit erkennt der Staat die Kirchen als Institutionen mit dem Recht der Selbstbestimmung an, die ihrem Wesen nach unabhängig vom Staat sind und ihre Gewalt nicht von ihm herleiten. Wird im Rahmen des kirchlichen Selbst­be­stim­mungs­rechts eine Maßnahme wie das vorliegend angegriffene Hausverbot ergriffen, liegt kein Akt der öffentlichen Gewalt vor, der einer verwal­tungs­ge­richt­lichen Kontrolle zugänglich wäre.

Quelle: ra-online, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss9561

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI