18.10.2024
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Amtsgericht Köln Urteil03.12.2014

Femen-Aktivistin wegen Störung des Weihnachts­gottes­dienstes verurteiltAG Köln setzt Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro wegen Störung der Religi­o­ns­ausübung fest

Das Amtsgericht Köln hat eine Femen-Aktivistin wegen Störung der Religi­o­ns­ausübung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.

Das Amtsgericht Köln sah es als erwiesen an, dass die zur Tatzeit 20-jährige Angeklagte Josephine W. am 25. Dezember 2013 den vom ehemaligen Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner im Kölner Dom abgehaltenen Weihnachts­got­tes­dienst absichtlich und in grober Weise gestört hat.

Femen-Aktivistin stört nachweislich den Gottes­dien­stablauf

Die Angeklagte sprang nach Beginn des Gottesdienstes aus den ersten Reihen weitgehend unbekleidet auf den Hauptaltar, um von dort lautstark politische Erklärungen in den Kirchenraum zu rufen. Auf ihren nackten Brüsten trug sie den Schriftzug "I am God". Sie wurde sodann von Domschweizern vom Altartisch gezogen und aus dem Innenraum der Kirche entfernt, so dass vorübergehend die Fortsetzung des Gottesdienstes gehindert war.

Absichtliche und grobe Störung eines Gottesdienstes kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden

Das Amtsgericht verwies darauf, dass nach § 167 Abs. 1 Nr. 1 des Straf­ge­setz­buches die absichtliche und grobe Störung des Gottesdienstes einer in Deutschland bestehenden Kirche mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht ist. Das Gericht wandte in seiner Entscheidung das Erwach­se­nen­strafrecht an und verurteilte Josephine W. wegen Störung der Religi­o­ns­ausübung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro.

Quelle: Amtsgericht Köln/ra-online

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