18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen die Silhouette einer Person, welche an einer Wand mit vielen kleinen Bildern vorbeigeht.
ergänzende Informationen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss10.05.2019

Verkehrs­über­wachung mittels "Section Control" bleibt vorläufig verbotenNieder­säch­sisches Ober­verwaltungs­gericht bestätigt vorläufige Abschaltung der Geschwin­digkeits­über­wachungs­anlage

Das Nieder­säch­sische Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die Verkehrs­über­wachung mittels "Section Control" auf der B 6 bleibt vorläufig verboten bleibt. Das Ober­verwaltungs­gericht bestätigte damit eine einstweilige Anordnung des Verwal­tungs­ge­richts Hannover.

Im zugrunde liegenden Fall wandte sich die Polizei­di­rektion Hannover gegen den Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Hannover vom 12. März 2019, mit dem der Polizei­di­rektion im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt worden war, von dem Antragsteller geführte Fahrzeuge mittels der sogenannten "Section Control" (= Abschnitts­kon­trolle) auf der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen zu überwachen. In der Folge war diese von Niedersachsen als erstem Bundesland erprobte Geschwin­dig­keits­über­wa­chungs­anlage ausgeschaltet worden.

"Section Control" erfasst Kennzeichen aller Fahrzeuge unabhängig von Geschwindigkeit

Die Besonderheit dieser, in anderen europäischen Ländern schon länger eingesetzten Art der Geschwin­dig­keits­über­wachung besteht darin, dass die Durch­schnitts­ge­schwin­digkeit über eine längere, hier rund zwei Kilometer umfassende Strecke ermittelt wird. Deshalb werden bei Ein- und Ausfahrt in die bzw. aus der überwachte(n) Strecke vorsorglich die Kennzeichen aller Fahrzeuge erfasst, und zwar unabhängig von ihrer Geschwindigkeit.

Tragenden Gründen des verwal­tungs­ge­richt­lichen Beschlusses von Polizei­di­rektion nicht ausreichend beachtet

Ausschlaggebend für die Zurückweisung der Beschwerde war, dass sich die Polizei­di­rektion Hannover mit den tragenden Gründen des verwal­tungs­ge­richt­lichen Beschlusses nicht hinreichend ausein­an­der­gesetzt hat. So hat sie insbesondere nicht dargelegt, warum der Antragsteller die vom Verwal­tungs­gericht in der Abschnitts­kon­trolle gesehene Grund­rechts­ver­letzung im überwiegenden öffentlichen Interesse vorübergehend hinnehmen müsse. Nicht zu entscheiden war daher über die Frage, ob es zukünftig eine taugliche Rechtsgrundlage für die Abschnitts­kon­trolle gibt, wenn nämlich der Landtag - wie angekündigt - in diesem Monat eine entsprechende Änderung des Nieder­säch­sischen Gesetzes für Sicherheit und Ordnung beschließt.

Erneute gerichtliche Überprüfung bei Änderung der Rechtslage möglich

Gegen die Entscheidung des Nieder­säch­sischen Oberver­wal­tungs­ge­richts in dem Eilverfahren ist kein Rechtsmittel gegeben. Die unterlegenen Beteiligten können allerdings bei einer Änderung der Rechtslage insoweit eine erneute gerichtliche Überprüfung beantragen.

Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online (pm/kg)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss27399

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI