18.01.2025
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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss17.09.2014

OVG Niedersachsen bestätigt: "Hundeflüsterer" Cesar Millan benötigt für Hunde-Show tier­schutz­recht­liche ErlaubnisBeschwerde des "Hundeflüsterers" erfolglos

Der als "Hundeflüsterer" international bekannte Cesar Millan benötigt für die Sequenzen mit fremden Hunden von Zuschauern im Rahmen seiner in Hannover beginnenden Deutschland-Tournee "The Leader Of The Pack" eine tier­schutz­recht­liche Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f) Tierschutz­gesetz der Landes­hauptstadt Hannover.

Den Eilantrag von Cesar Millan, mit dem er festgestellt wissen wollte, dass es einer solchen Erlaubnis nicht bedarf, hatte das Verwal­tungs­gericht Hannover mit Beschluss vom 15. September 2014 abgelehnt. Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht wies die dagegen eingelegte Beschwerde zurück.

Auch einmaliges Anleiten der Hundehalter zur Ausbildung ihrer Hunde bedarf Erlaub­nis­pflicht und Sachkun­de­n­achweis

Das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte die Auffassung, dass die im Rahmen der Show durchgeführten Sequenzen mit fremden Hunden eine tierschutz­rechtliche Erlaubnis erfordern. Die Erlaubnispflicht ist nicht auf Trainer klassischer Hundeschulen beschränkt. Auch das gewerbsmäßige einmalige Ausbilden von Hunden oder Anleiten von Hundehaltern zur Ausbildung ihrer Hunde kann zu negativen Auswirkungen auf das Wohlergehen der Tiere führen. Bei der Show werden an Hunden fremder Hundehalter Trainings­me­thoden in Anwesenheit des jeweiligen Hundehalters demonstriert. Ein solches Vorführen von Trainings­me­thoden stellt zumindest ein Anleiten der Hundehalter zur Ausbildung ihrer Hunde im Sinne des § 11 Abs. Nr. 8 f) TierSchG dar, sodass die Erlaub­nis­pflicht eingreift und ein Sachkun­de­n­achweis erforderlich ist.

Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

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