Dokument-Nr. 12809
Permalink https://urteile.news/
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss29.12.2011
Mieter können sich baurechtlich nicht gegen Asylbewerberheim wehrenBaurechtliche Abwehransprüche stehen nur dem Grundstückseigentümer zu
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem baurechtlichen Nachbarstreit um ein Asylbewerberheim auf dem ehemaligen Fliegerhorst in Oldenburg die Beschwerde von Bewohnern der benachbarten "Englischen Siedlung" gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen, mit dem dieses den Antragstellern vorläufigen Rechtsschutz versagt hat.
Zutreffend war das Verwaltungsgericht in Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass auf dem öffentlichen Baurecht fußende Abwehransprüche nur von Grundstückseigentümern geltend gemacht werden können, nicht auch von Mietern wie den Antragstellern. Diese müssen den Grundstückseigentümer ggf. mit mietrechtlichen Mitteln - etwa der Androhung einer Mietminderung - dazu anhalten, in ihrem Interesse tätig zu werden.
Auch Gründe des Gesundheitsschutzes (Art. 2 Abs. 2 GG) führen hier zu keinem anderen Ergebnis. Die von den Antragstellern befürchteten Lärmbelastungen haben in der hier angegriffenen Baugenehmigung keine Grundlage. Danach wird der Zu- und Abgangsverkehr nicht an dem von ihnen bewohnten Grundstück vorbeigeführt, sondern passiert das Westtor des Fliegerhorstes. Zusätzliche Einrichtungen wie Spielplätze bedürften eigener, ihrerseits überprüfbarer Baugenehmigungen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2011
Quelle: ra-online, Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (pm/pt)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss12809
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.