Nachweis für folgende juristische FundstelleNJOZ 2008, 346
In juristischen Texten werden Urteile, Beschlüsse und Entscheidungen oft über einheitliche Fundstellen zitiert. Diese Fundstellen beziehen sich auf die jeweilige Veröffentlichung (oft gängige Zeitschriften) in der die Entscheidungen veröffentlicht bzw. kommentiert wurden.
Unser Portal ermöglicht den Nachweis der jeweiligen Fundstelle über das dazu passende Urteil.
- NJOZ 08, 346
- NJOZ 2008, S. 346
- NJOZ 08, S. 346
Folgende Entscheidung erbringt den Nachweis für diese Fundstelle: