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Dokument-Nr. 35305

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Urteil11.03.2025Landgericht Berlin II85 O 64/24
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Landgericht Berlin II Urteil11.03.2025

FC Bundestag darf AfD-Abgeordnete nicht einfach ausschließenLandgericht Berlin II erklärt Vereins­be­schluss zur Mitgliedschaft im FC Bundestag für nichtig

Das Landgericht Berlin II hat in einem Urteil festgestellt, dass ein am 21. März 2024 in der Mitglie­der­ver­sammlung des FC Bundestag e.V. gefasster Beschluss, wonach eine Vereins­mit­glied­schaft und die Partei­zu­ge­hö­rigkeit zur AfD sich ausschließen und unvereinbar sind, aus formellen Gründen nichtig ist.

Das Gericht hat dies damit begründet, dass der Beschluss gegen die Satzung des Vereins verstoße, da hiernach u.a. jedes aktive oder ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestags Mitglied des Vereins werden kann. Eine Änderung dieser Regelung könne nur durch eine Satzung­s­än­derung erfolgen. Für die Entscheidung des Gerichts war es unerheblich, ob für den Beschluss sachliche Gründe vorliegen.

Gegen den Beschluss des Vereins hatten vier Bundes­tags­ab­ge­ordnete der AfD geklagt und die Feststellung der Nichtigkeit des Beschlusses begehrt. Ausgeschlossen wurden sie aus dem Verein bislang nicht. Laut der Vereinssatzung entscheidet die Mitglie­der­ver­sammlung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.

Quelle: Landgericht Berlin II, ra-online (pm/pt)

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