02.12.2024
02.12.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 34101

Drucken
Urteil13.02.2024Landgericht Berlin II67 S 250/23
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2024, 349Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2024, Seite: 349
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil20.08.2023, 17 C 28/23
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin II Urteil13.02.2024

Mietminderung: Gericht muss Vortrag zur möglichen touristischen Nutzung einer Nachbarwohnung nachgehenAnforderungen zum Sachvortrag zu behaupteten Mietmängeln dürfen nicht überspannt werden

Begründet ein Wohnungsmieter eine Mietminderung mit dem Vorliegen von Beein­träch­ti­gungen wegen der touristischen Nutzung von Nachba­r­woh­nungen, so muss das Gericht dem durch eine Beweisaufnahme nachgehen. An dem Sachvortrag zum Vorliegen von Mietmängeln sind keine überspannten Anforderungen zu stellen. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung in Berlin seine Miete. Zur Begründung trug er vor, dass es wegen der touristischen Nutzung mehrerer Nachba­r­woh­nungen zu Beein­träch­ti­gungen komme. Die Vermieterin stritt den Vortrag des Mieters ab und kündigte das Mietver­hält­nisses wegen Zahlungsverzugs. Da sich der Mieter weigerte, die Kündigung zu akzeptieren, erhob die Vermieterin Räumungsklage.

Amtsgericht gab Räumungsklage statt

Das Amtsgericht Berlin-Mitte gab der Räumungsklage statt. Seiner Auffassung nach sei der Vortrag des Mieters zu den angeblichen Beein­träch­ti­gungen durch die touristische Nutzung der Nachba­r­woh­nungen nicht ausreichend substantiiert. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Mieters.

Landgericht verpflichtet Amtsgericht zur Durchführung einer Beweisaufnahme

Das Landgericht Berlin II entschied zu Gunsten des Mieters. Es hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf und verwies den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurück. Das Amtsgericht habe es trotz ausreichenden Sachvortrags des Mieters verfah­rens­feh­lerhaft unterlassen, Beweis über die behaupteten Beein­träch­ti­gungen durch die touristische Nutzung der benachbarten Wohnung zu erheben. Die Anforderungen an den Sachvortrag des Mieters zum Vorliegen von ihm behaupteter Mängel dürfe nicht überspannt werden.

Berück­sich­tigung möglicher Gewähr­leis­tungs­ansprüche

Das Amtsgericht habe abhängig vom Ausgang der Beweisaufnahme zu berücksichtigen, so das Landgericht weiter, dass Mängel an der Mietsache nicht nur eine Mietminderung rechtfertigen, sondern auch zur Zurückbehaltung des Mietzinses berechtigen. Zudem habe es zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen gewährleistungs- und kündi­gungs­recht­lichen Folgen sich aus einer etwaigen touristischen Nutzung der benachbarten Wohnungen ergeben.

Quelle: Landgericht Berlin II, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil34101

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI