21.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
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Landgericht Amberg Urteil11.08.2016

Schmerzensgeld von 45.000 Euro aufgrund langjährigen unfallbedingten stationären und ambulanten ärztlichen und physio­thera­peutischen Behandlungen und dauerhafter Einschränkung der Steh- und GehfähigkeitSchmerzens­geld­erhöhung wegen vorzeitiger Versetzung in Ruhestand und grob fahrlässiger Unfall­ve­r­ur­sachung

Kommt es aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls zu langjährigen stationären und ambulanten ärztlichen und physio­thera­peutischen Behandlungen sowie zu einer dauerhaften Einschränkung der Steh- und Gehfähigkeit kann dies zusammen mit einer unfallbedingten vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand und einem grob fahrlässigen Verhalten des Unfall­ve­r­ur­sachers ein Schmerzensgeld von 45.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Amberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 42-jähriger Justiz­voll­zugs­beamte erlitt im Mai 2009 bei einem unverschuldeten schweren Verkehrsunfall Weich­teil­ver­let­zungen an der linken Ferse, einen Bruch des Mittel­fuß­knochens, einen Sprungbein- und Fersenbeinbruch und eine Schnittwunde an der linken Hand. Die Verletzungen führten in den Folgejahren zu erheblichen Einschränkungen. Die Haftpflicht­ver­si­cherung des Unfall­ve­r­ur­sachers zahlte außer­ge­richtlich einen Schmer­zens­geld­betrag von 31.400 Euro. Dies war dem Unfallopfer aber zu wenig und erhob daher Klage auf Zahlung weiteren Schmer­zens­geldes.

Anspruch auf Gesamts­chmer­zens­geld­betrag von 45.000 Euro

Das Landgericht Amberg entschied zu Gunsten des Klägers und sprach ihm aufgrund der erheblichen Unfallfolgen ein Gesamts­chmer­zens­geld­betrag von 45.000 Euro zu. Neben den erlittenen Verletzungen berücksichtigte das Gericht zunächst die langjährigen stationären und ambulanten ärztlichen und physio­the­ra­peu­tischen Behandlungen. Der Kläger war bis ins Jahr 2014 an insgesamt 88 Tagen in stationärer und bis ins Jahr 2012 an 20 Tagen in ambulanter Behandlung. Er musste zudem an etwa 100 Tagen jährlich in kranken­gym­nas­tische Behandlung. Darüber hinaus werden auch in Zukunft weitere Behandlungen erforderlich. Ferner berücksichtigte das Gericht, dass der Kläger dauerhaft in seiner Geh- und Stehfähigkeit eingeschränkt sei und vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden musste. Nicht außer Acht blieb zudem der Umstand, dass der Unfall­ve­r­ur­sacher grob fahrlässig gehandelt habe.

Quelle: Landgericht Amberg, ra-online (vt/rb)

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