21.11.2024
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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Beschluss26.08.2008

Sachsen-Anhalt: Vorläufige Aussetzung des Rauchverbots in Diskotheken und sog. Einraum-Gaststätten

Das Landes­ver­fas­sungs­gericht in Dessau-Roßlau hat das seit dem 01.01.2008 bestehende vollständige Rauchverbot in Diskotheken und so genannten Einraum-Gaststätten einstweilen ausgesetzt. Entsprechende Anträge der Beschwer­de­führer waren zunächst mit Beschlüssen vom 30.06.2008 zurückgewiesen worden.

Das Landes­ver­fas­sungs­gericht hat darauf abgestellt, dass sich angesichts der zwischen­zeitlich zu den im Wesentlichen inhaltsgleichen Nicht­rau­cher­schutz­ge­setzen der Länder Baden-Württemberg und Berlin ergangenen Entscheidung des Bundesverfas-sungsgerichts vom 30.07.2008 die Prognose der Erfolgs­aus­sichten der Verfas­sungs­be­schwerden geändert habe. Danach dürfen nunmehr bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, die am 22. Oktober 2008 verkündet werden soll, Betreiber von Diskotheken separate Raucherräume einrichten, sofern Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres der Zutritt zur Diskothek verwehrt und in dem Raucherraum das Tanzen untersagt wird. In Einraum-Gaststätten mit einer Größe von bis zu 75 m² ist das Rauchen bis auf Weiteres zulässig, sofern es sich um reine Schank­wirt­schaften ohne Verabreichung zubereiteter Speisen handelt, diese im Eingangsbereich deutlich als Raucher­gast­stätten gekennzeichnet sind und der Zutritt Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres verwehrt wird.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LVerfG vom 26.08.2008

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