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Dokument-Nr. 7060

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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil17.04.2008

Sportunfall in DDR-"Kaderschmiede" ist unfall­ver­sichertAuch Spezialschulen des Sports der DDR waren allgemein bildende Schulen

Wer als Schüler einer Kinder- und Jugend­sport­schule (KJS) der DDR während des Sport­un­ter­richts eine Verletzung erlitten hat, kann Ansprüche aus der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung haben.

Die Klägerin besuchte eine KJS in Halle, die sie mit dem Zeugnis der allgemein bildenden Oberschule abschloss. Sie gehörte als Geräteturnerin dem Leistungskader eines Sportclubs an. Bei dem in den Stundenplan integrierten Training des Sportclubs verletzte sie sich bei einem Flickflack. Der Unfall­ver­si­che­rungs­träger lehnte eine Anerkennung als Schulunfall ab, weil es sich um unversicherten "Leistungssport in einer Kaderschmiede" gehandelt habe. Die Vermittlung von Wissen habe bei diesem Schultyp nicht im Vordergrund gestanden.

LSG: Spezialschulen des Sports der DDR waren allgemein bildende Schulen

Das Landes­so­zi­al­gericht Sachsen-Anhalt ist dieser Auffassung nicht gefolgt und hat den Sportunfall als Arbeitsunfall anerkannt. Auch Spezialschulen des Sports der DDR seien allgemein bildende Schulen gewesen. Das Sporttraining zum Unfallzeitpunkt habe – anders als z.B. ein Training vor einem Wettkampf – im sachlichen Zusammenhang mit dem versicherten Schulbesuch gestanden, auch wenn es von dem Sportclub durchgeführt worden sei.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/08 des LSG Sachsen-Anhalt vom 28.11.2008

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