Dokument-Nr. 7060
Permalink https://urteile.news/
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil17.04.2008
Sportunfall in DDR-"Kaderschmiede" ist unfallversichertAuch Spezialschulen des Sports der DDR waren allgemein bildende Schulen
Wer als Schüler einer Kinder- und Jugendsportschule (KJS) der DDR während des Sportunterrichts eine Verletzung erlitten hat, kann Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben.
Die Klägerin besuchte eine KJS in Halle, die sie mit dem Zeugnis der allgemein bildenden Oberschule abschloss. Sie gehörte als Geräteturnerin dem Leistungskader eines Sportclubs an. Bei dem in den Stundenplan integrierten Training des Sportclubs verletzte sie sich bei einem Flickflack. Der Unfallversicherungsträger lehnte eine Anerkennung als Schulunfall ab, weil es sich um unversicherten "Leistungssport in einer Kaderschmiede" gehandelt habe. Die Vermittlung von Wissen habe bei diesem Schultyp nicht im Vordergrund gestanden.
LSG: Spezialschulen des Sports der DDR waren allgemein bildende Schulen
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt ist dieser Auffassung nicht gefolgt und hat den Sportunfall als Arbeitsunfall anerkannt. Auch Spezialschulen des Sports der DDR seien allgemein bildende Schulen gewesen. Das Sporttraining zum Unfallzeitpunkt habe – anders als z.B. ein Training vor einem Wettkampf – im sachlichen Zusammenhang mit dem versicherten Schulbesuch gestanden, auch wenn es von dem Sportclub durchgeführt worden sei.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/08 des LSG Sachsen-Anhalt vom 28.11.2008
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7060
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.