18.01.2025
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18.01.2025  
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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil17.06.2010

Feuerwehr hilft bei Kranken­transport – Krankenkasse muss Kosten tragenKosten für Feuer­wehr­einsatz sind als notwendige Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Kranken­h­aus­be­handlung anzusehen

Muss ein Kranken­ver­si­cherter wegen seines Übergewichts mit Hilfe der Feuerwehr über Tragen und Drehleiter aus seiner Wohnung geholt werden, um ins Krankenhaus gebracht werden zu können, sind die Einsatzkosten für die Feuerwehr von der Krankenkasse zu übernehmen. Dies entschied das Landes­so­zi­al­gericht Sachsen-Anhalt.

Im zugrunde liegenden Streitfall musste ein gesetzlich Kranken­ver­si­cherter mehrfach mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Wegen seines Übergewichts konnte er aber weder allein noch mit Hilfe der Sanitäter die Wohnung im ersten Stock verlassen. Die Freiwillige Feuerwehr musste einspringen. Sie holte den Mann mittels Trage und Drehleiter auf die Straße und brachte ihn auch wieder zurück in die Wohnung. Die Krankenkasse wollte die Kosten des Feuer­wehr­ein­satzes nicht übernehmen, weil es keine Fahrkosten seien. Der Versicherte klagte erfolgreich dagegen.

Leistungs­pflicht der Kommune besteht nur bei Unfällen

Das Landes­so­zi­al­gericht Sachsen-Anhalt hat die Krankenkasse zur Kostenübernahme verurteilt. Die Richter waren der Auffassung, es habe sich um notwendige Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Kranken­h­aus­be­handlung gehandelt. Etwas anderes gelte bei Unglücksfällen wie etwa einem Wohnungsbrand, dann bestehe die Leistungs­pflicht der Kommune.

Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online

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