18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil19.05.2011

LSG Sachsen-Anhalt: Kein Versi­che­rungs­schutz bei Schein­ar­beits­vertragAbschließen eines Arbeitsvertrag zur Absicherung gegen Krankheit stellt rechts­miss­bräuch­liches Handeln dar

Wer einen Arbeitsvertrag allein zur Absicherung gegen Krankheit abschließt, handelt rechts­miss­bräuchlich und wird nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. Dies entschied das Landes­so­zi­al­gericht Sachsen-Anhalt.

Die nicht kranken­ver­si­cherte Klägerin des zugrunde liegenden Rechtstreits war als einzige Beschäftigte im maroden Imbissbetrieb ihres Vaters angestellt worden. Schon nach wenigen Wochen musste sie wegen einer schweren psychischen Krankheit stationär behandelt werden und ist seither arbeitsunfähig. Die Krankenkasse lehnte ein Versi­che­rungs­ver­hältnis ab. Die dagegen gerichtete Klage blieb ohne Erfolg.

Geringe und in bar ausgezahlte Arbeitslöhne entsprechen keinem üblichen Arbeits­ver­hältnis

Die Richter des Landes­so­zi­al­ge­richts Sachsen-Anhalt sind von einem Schein­ar­beits­ver­hältnis ausgegangen, das allein zur Absicherung gegen Krankheit geschlossen wurde. Eine Arbeitsleistung habe die Klägerin nicht erbracht, es sei auch für sie keine Ersatzkraft eingestellt worden. Umsätze hätte Betrieb wohl nicht gemacht. Die geringe Lohnhöhe sowie deren Aushändigung in bar in der Klinik entsprächen nicht einem üblichen Arbeitsverhältnis. Die Krankheit dürfte schon bei Vertrags­ab­schluss bekannt gewesen sein; medizinische Ermittlungen durch das Gericht habe die Klägerin aber verweigert.

Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11934

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI