Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil07.10.2010
Gesetzlich Krankenversicherte mit Hausstaubmilbenallergie haben Anspruch auf antiallergene MatratzenzwischenbezügeZwischenbezüge sind keine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens
Gesetzlich Krankenversicherte mit Hausstaubmilbenallergie haben einen Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge ("Encasings"). Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Antiallergene Matratzenzwischenbezüge ("Encasings") sind nach Auffassung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt geeignet, den Kontakt zu den in der Matratze befindlichen Milben zu vermeiden. Es seien auch keine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen würden. Denn es handele sich nicht um antiallergene Bettwäsche oder um Matratzenschoner.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2011
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online