18.10.2024
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Sie sehen eine Geldbörse mit einer Gesundheitskarte von einer deutschen Krankenversicherung.

Dokument-Nr. 11295

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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil07.10.2010

Gesetzlich Kranken­ver­si­cherte mit Hausstaub­mil­be­n­a­llergie haben Anspruch auf antiallergene Matrat­zen­zwi­schen­bezügeZwischenbezüge sind keine Gebrauchs­ge­gen­stände des täglichen Lebens

Gesetzlich Kranken­ver­si­cherte mit Hausstaub­mil­be­n­a­llergie haben einen Anspruch auf antiallergene Matrat­zen­zwi­schen­bezüge ("Encasings"). Dies entschied das Landes­so­zi­al­gericht Sachsen-Anhalt.

Antiallergene Matrat­zen­zwi­schen­bezüge ("Encasings") sind nach Auffassung des Landes­so­zi­al­ge­richts Sachsen-Anhalt geeignet, den Kontakt zu den in der Matratze befindlichen Milben zu vermeiden. Es seien auch keine Gebrauchs­ge­gen­stände des täglichen Lebens, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen würden. Denn es handele sich nicht um antiallergene Bettwäsche oder um Matrat­zen­schoner.

Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online

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