18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Geldbörse mit einer Gesundheitskarte von einer deutschen Krankenversicherung.
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Entscheidung

Krankenkasse muss Babynahrung nicht bezahlen

Auch spezielle Säuglings­nahrung ist kein Arzneimittel und muss daher von der Krankenkasse nicht bezahlt werden. In einer jetzt veröf­fent­lichten Entscheidung wies das Hessische Landes­so­zi­al­gericht in Darmstadt das Begehren von Eltern zurück und bestätigte die Auffassung der beklagten Krankenkasse.

Das im Jahre 2000 geborene Kind leidet an Neurodermitis und verschiedenen Nahrungs­mit­tel­a­ll­ergien. Auf ärztlichen Rat wurde die Ernährung umgestellt und zusätzlich das Präparat „Pregomin AS“ gegeben. Den Antrag auf Erstattung der Kosten lehnte die Krankenkasse ab, da das Präparat kein Heilmittel sei sondern der Ernährung als Lebensmittel bzw. Krankenkost diene.

Mit ihrer Klage hatten die Eltern keinen Erfolg. Die Darmstädter Richter führten aus, das Präparat „Pregomin AS“ sei kein Arzneimittel. Sicherlich sei das Präparat krank­heits­lindernd. Da es jedoch an die Stelle für die Nahrungsmittel trete, die das Kind nicht vertrage, diene es überwiegend der Ernährung. Kosten für solche Aufwendungen seien nicht zu erstatten.

Nicht rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts vom 06.07.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung792

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI