15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 14279

Drucken
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Beschluss03.09.2012

Hartz IV: Leibren­ten­zah­lungen können als Kosten der Unterkunft angesehen werdenJobcenter muss Leibrente als Kosten der Unterkunft übernehmen

Die Zahlungen einer Leibrente durch einen Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ("Hartz IV") können als durch das Jobcenter zu leistende Kosten der Unterkunft angesehen werden. Dies entschied das Landes­so­zi­al­gericht Rheinland-Pfalz.

Die Beschwer­de­führer des zugrunde liegenden Falls beziehen seit 2005 Leistungen zur Sicherung des Lebens­un­terhalts nach dem SGB II. Sie sind Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie. Diese ist ihnen aufgrund eines notariellen "Überg­a­be­ver­trages mit Auflassung" übertragen worden. Nach dem Vertrag verpflichteten sich die Beschwer­de­führer an die Übergeberin und ihren Ehemann eine monatliche Rente in Höhe von 440 Euro zu zahlen, solange einer von beiden noch lebt. Nach dem Vertrag ist die Übergeberin bzw. nach deren Tod ihr Ehemann berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sollten die Beschwer­de­führer mit der Zahlung von mehr als drei Monatsraten in Verzug geraten. In diesem Fall ist das Grundstück wieder an die Übergeberin bzw. ihren Ehemann zurück zu übertragen. Zur Sicherung wurde eine Rückauf­las­sungs­vor­merkung zugunsten der Übergeberin und eine Auflas­sungs­vor­merkung zugunsten ihres Ehemannes eingetragen.

Leibrente ist als zu erstattende Kosten der Unterkunft anzusehen

Anders als das Sozialgericht Mainz hat das Landes­so­zi­al­gericht die Zahlungen der Leibrente als zu erstattende Kosten der Unterkunft angesehen. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II schließt die Berück­sich­tigung der Leibrente nicht aus. Auch Sinn und Zweck der Vorschrift stehen dem nicht entgegen. Das Bundes­so­zi­al­gericht hat sogar im Hinblick auf Tilgungs­leis­tungen bereits mit Urteil vom 18. Juni 2008 (B 14/11b AS 67/06 R) auf den hohen Stellenwert des Erhalts der Wohnung für den Hilfe­be­dürftigen hingewiesen. Die Zahlung der Leibrente verhindert lediglich, dass die Übergeberin ihren Anspruch auf Rückübertragung geltend macht, verringert aber nicht unmittelbar die tatsächliche Belastung des Grundstücks. Zwar wird ein eventueller Käufer der mit der Leibren­ten­zahlung belastenden Immobilie bei der Ermittlung des Kaufpreises auch diese Verpflichtung in Rechnung stellen. Die dann zu erwartende finanzielle Belastung steht aber allein in Zusammenhang mit dem Alter der Übergeberin und deren aktueller Lebenserwartung.

Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss14279

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI