21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil25.05.2009

Kein Unfall­ver­si­che­rungs­schutz bei Teilnahme an einer Jugendfreizeit der Deutschen Lebens­ret­tungs­ge­sell­schaftJugendfreizeit ist eine reine Freizeit­ver­an­staltung

Wer sich bei einem Zeltlager der DLRG verletzt, das lediglich eine Freizeit­ver­an­staltung und keine Ausbil­dungs­ver­an­staltung ist, steht bei einem Unfall nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung.

Der damals 11jährige Kläger war Mitglied der Deutschen Lebens­ret­tungs­ge­sell­schaft (DLRG). Pfingsten 2006 nahm er an einem von der DLRG organisierten Zeltlager für Kinder und Jugendliche von 8 bis 14 Jahren teil. Dabei erlitt er einen Unfall mit Verletzungen an Lippe und Gebiss, als ihm eine Mineral­was­ser­flasche zugeworfen wurde, die er nicht auffangen konnte. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz lehnte eine Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ab.

Sozialgericht erkannte Unfall als Arbeitsunfall an

Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem Sozialgericht Speyer (SG Speyer, Urteil v. 11.10.2007 - S 8 U 51/07 -) zunächst Erfolg. Auf die Berufung der Unfallkasse hob das Landes­so­zi­al­gericht das zusprechende Urteil jedoch wieder auf.

Landes­so­zi­al­gericht: Kein Arbeitsunfall bei reiner Freizeit­ver­an­staltung

Zwar stehen Personen, die an Ausbil­dungs­ver­an­stal­tungen in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen wie der DLRG teilnehmen, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei dem Zeltlager hat es sich jedoch nicht um eine Ausbil­dungs­ver­an­staltung in diesem Sinne, sondern um eine reine Freizeitveranstaltung gehandelt, bei der Spiel- und Spaßaktivitäten wie Nacht­wan­de­rungen und Lagerfeuer im Vordergrund gestanden haben.

Nachtrag vom 08.01.2010

Die DLRG hat gegen dieses Urteil Revision beim Bundes­so­zi­al­gericht eingelegt. Die Unfallkasse hat danach den Unfall anerkannt, woraufhin die DLRG die Revision zurückzog.

Quelle: ra-online, Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8803

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI