15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 10389

Drucken
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil17.09.2010

Für pflegende Angehörige besteht bei Unfall während Rückkehr aus dem Urlaub Unfall­ver­si­che­rungs­schutzEigener Urlaub in Zusammenhang mit gleichzeitiger Pflege der Eltern zweitrangig

Für eine pflegende Angehörige kann bei der Begleitung ihrer pflege­be­dürftigen Eltern auf dem Rückweg aus deren Urlaub Versi­che­rungs­schutz in der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung bestehen. Das hat das Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Tochter (Klägerin) aus Wuppertal Recht ihre pflege­be­dürftigen Eltern in deren Spanienurlaub gepflegt und auch auf dem Heimflug begleitet. Die Klägerin war nach dem Rückflug noch auf dem Flughafen Düsseldorf gestürzt und hatte sich einen komplizierten Schen­kel­halsbruch zugezogen. Sie klagte daraufhin auf Anerkennung des Unfalls als einen Wegeunfall, der einen Versi­che­rungs­schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung begründet.

Erbringung der - vom Schutz der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung umfassten - Pflegetätigkeit stand bei Spanienurlaub im Vordergrund

Das Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen gab der Frau Recht. Nach Ansicht der Richter hatte die als Pflegeperson anerkannte Klägerin während des Spanienurlaubs durch die nicht erwerbsmäßigen Pflege ihrer (nach Pflegestufe I respektive II) pflege­be­dürftigen Eltern eine (nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 des Siebten Buch des Sozial­ge­setz­buches) versicherte Tätigkeit verrichtet. Im Vordergrund habe ihre Motivation gestanden, die vom Schutz der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung umfasste Pflegetätigkeit zu erbringen. Der Wunsch, selbst in Spanien Urlaub zu verbringen, sei demgegenüber zweitrangig gewesen. Die Begleitung der Eltern auf dem Weg von der Zweitwohnung in Spanien zur Erstwohnung in Deutschland habe zwar nicht mehr zur versicherten Pflegetätigkeit gehört. Die Klägerin habe sich jedoch zum Unfallzeitpunkt auf dem Nachhauseweg vom Ort der versicherten Tätigkeit zu ihrer Wohnung befunden, den der Versi­che­rungs­schutz der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung mit umfasse. Das Gericht hat die Revision zugelassen, weil es bisher keine höchst­rich­terliche Rechtsprechung zum Unfall­ver­si­che­rungs­schutz bei Wegeunfällen nach einer versicherten, nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit gibt.

Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10389

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI