Dokument-Nr. 10389
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- Sozialgericht Düsseldorf, , S 16 U 188/05
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil17.09.2010
Für pflegende Angehörige besteht bei Unfall während Rückkehr aus dem Urlaub UnfallversicherungsschutzEigener Urlaub in Zusammenhang mit gleichzeitiger Pflege der Eltern zweitrangig
Für eine pflegende Angehörige kann bei der Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern auf dem Rückweg aus deren Urlaub Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Tochter (Klägerin) aus Wuppertal Recht ihre pflegebedürftigen Eltern in deren Spanienurlaub gepflegt und auch auf dem Heimflug begleitet. Die Klägerin war nach dem Rückflug noch auf dem Flughafen Düsseldorf gestürzt und hatte sich einen komplizierten Schenkelhalsbruch zugezogen. Sie klagte daraufhin auf Anerkennung des Unfalls als einen Wegeunfall, der einen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung begründet.
Erbringung der - vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfassten - Pflegetätigkeit stand bei Spanienurlaub im Vordergrund
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab der Frau Recht. Nach Ansicht der Richter hatte die als Pflegeperson anerkannte Klägerin während des Spanienurlaubs durch die nicht erwerbsmäßigen Pflege ihrer (nach Pflegestufe I respektive II) pflegebedürftigen Eltern eine (nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 des Siebten Buch des Sozialgesetzbuches) versicherte Tätigkeit verrichtet. Im Vordergrund habe ihre Motivation gestanden, die vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasste Pflegetätigkeit zu erbringen. Der Wunsch, selbst in Spanien Urlaub zu verbringen, sei demgegenüber zweitrangig gewesen. Die Begleitung der Eltern auf dem Weg von der Zweitwohnung in Spanien zur Erstwohnung in Deutschland habe zwar nicht mehr zur versicherten Pflegetätigkeit gehört. Die Klägerin habe sich jedoch zum Unfallzeitpunkt auf dem Nachhauseweg vom Ort der versicherten Tätigkeit zu ihrer Wohnung befunden, den der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit umfasse. Das Gericht hat die Revision zugelassen, weil es bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Unfallversicherungsschutz bei Wegeunfällen nach einer versicherten, nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit gibt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2010
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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