Dokument-Nr. 379
Permalink https://urteile.news/
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil14.01.2005
Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat festgestellt, dass die Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß war. Eine 1944 geborene Klägerin hatte geltend gemacht, die fehlende Anpassung stelle faktisch eine Rentenkürzung dar und koppele sie von der allgemeinen Einkommensentwicklung der Tariflöhne und Beamtenpensionen ab.
Die Auffassung, dies stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Eigentumsrechte sowie eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, wiesen die Richterinnen und Richter des zuständigen 4. Senats zurück. Die vom Gesetzgeber angeführten Gründe seien nicht zu beanstanden, denn ein weiterer Anstieg der Lohnzusatzkosten durch Beitragserhöhungen gefährde Arbeitsplätze. Zudem hätten die erwerbstätigen Versicherten schon durch die vorangegangenen Rentenreformen mit den dortigen Kürzungen künftiger Leistungsansprüche einen Beitrag zur Konsolidierung der gesetzlichen Rentenversicherung getragen. In der jetzigen gesamtwirtschaftlichen Lage müssten alle Mitglieder der Versichertengemeinschaft die in der Rentenversicherung wurzelnden Problemlagen unter Achtung ihrer individuellen Vorleistungen und Teilhabeberechtigungen gemeinsam tragen.
Erläuterungen
siehe auch SG Dresden, Urteil vom 13.06.2005: Ausbleiben der Rentenanpassung 2004 nicht verfassungswidrig
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2005
Quelle: Pressemitteilung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.04.2005
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil379
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.