21.11.2024
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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss26.03.2009

LSG NRW macht den Weg frei für AOK-Rabattverträge mit einem Einsparvolumen von 1,1 Milliarden Euro

Das Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat die sofortige Beschwerde eines Pharma­un­ter­nehmens gegen die bundesweite Ausschreibung von Rabattverträgen der Allgemeinen Ortskran­ken­kassen für Medika­men­ten­wirk­stoffe (Generika) zurückgewiesen. Damit können die Allgemeinen Ortskran­ken­kassen ab dem 1. Juni 2009 bei der Versorgung ihrer Versicherten mit Arzneimitteln voraussichtlich insgesamt 1,1 Milliarden Euro einsparen.

Den von der Beschwer­de­führerin erhobenen Vorwurf, die Aufteilung der Ausschreibung in bundesweit nur fünf Bezirke (Gebietslose) habe mittel­stän­dische Unternehmen rechtswidrig benachteiligt, ließen die Essener Richter nicht gelten. Wie der Vorsitzende des Vergabesenats des LSG NRW, Dr. Johannes Jansen, zur Begründung der Entscheidung erläuterte, spreche da-gegen schon der Umstand, dass sich neben dem beschwer­de­füh­renden Unternehmen eine Reihe weiterer Mittelständler - teilweise erfolgreich - an der Ausschreibung beteiligt hätten. Auch den von der Ausschreibung festgesetzte Stichtag des 1.9.2008, bis zu dem die Generika auf dem Markt gelangt sein mussten, erklärte das LSG für rechtmäßig. Dasselbe gilt für die in den umstrittenen Rabattverträgen vorgesehenen Regeln über Teilkündigungen und Ersatz­be­schaf­fungen.

Existenzbedrohung

Das beschwer­de­führende Unternehmen hatte in der mündlichen Verhandlung gerügt, die Ausschreibung sei mittel­stands­feindlich und bedrohe es in seiner Existenz. Es hatte außerdem eine Vorlage des Verfahrens an den Europäischen Gerichtshof verlangt.

63 verschiedene Wirkstoffe von Ausschreibung betroffen

Die Ausschreibung betraf 63 verschiedene Wirkstoffe von Generika für Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzin­suf­fizienz und erhöhten Choles­te­r­in­spiegel.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LSG Nordrhein-Westfalen

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