23.11.2024
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Dokument-Nr. 27005

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Beschluss05.02.2018Landessozialgericht Nordrhein-WestfalenL 19 AS 2382/17 B ER
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-Spezial 2018, 291Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2018, Seite: 291
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Vorinstanz:
  • Sozialgericht Dortmund, Beschluss06.12.2017, S 38 AS 4785/17 ER
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss05.02.2018

Keine Übernahme der Mietschulden durch Jobcenter bei bestehendem Räumungstitel des VermietersKeine Gewährleistung des Erhalts der Wohnung durch Sozialleistung

Steht dem Vermieter einer Wohnung ein Räumungstitel zur Verfügung, so besteht für den Mieter kein Anspruch gegen das Jobcenter auf Übernahme der Mietschulden. Denn in diesem Fall gewährleistet die Sozialleistung nicht den Erhalt der Wohnung. Dies hat das Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Vermieterin im März 2017 gegen ihre Wohnungs­mieterin einen Räumungstitel erwirkt. Hintergrund dessen waren Mietschulden. Die Mieterin verlangte nunmehr vom Jobcenter die Übernahme der Mietschulden. Da das Jobcenter dies ablehnte, schaltete die Mieterin das Sozialgericht Dortmund ein. Dieses lehnte die Gewährung von Leistungen ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Mieterin.

Kein Anspruch auf Übernahme der Mietschulden

Das Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts und wies daher die Beschwerde der Mieterin zurück. Ein Anspruch auf Übernahme der Mietschulden bestehe nicht, da dadurch der Erhalt der Wohnung nicht dauerhaft gesichert werden könne. Es sei zu beachten, dass die Vermieterin einen Räumungstitel hatte und erklärt habe, kein neues Mietverhältnis mit der Mieterin eingehen zu wollen.

Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)

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