15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 13326

Drucken
Urteil09.03.2012Landessozialgericht Nordrhein-WestfalenL 13 EG 37/11
Vorinstanz:
  • Sozialgericht Düsseldorf, Urteil14.07.2011, S 32 EG 6/09
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil09.03.2012

Elterngeld für Pflegeeltern nur bei AdoptionspflegeEltern­geld­ge­währung nur bei Vorliegen einer auf Dauer angelegten und rechtlich verfestigten Famili­en­be­ziehung möglich

Pflegeeltern haben nur im Fall einer so genannten Adoptionspflege Anspruch auf Elterngeld. Das hat das Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Die aus Velbert stammende Klägerin des zugrunde liegenden Falls hatte im November 2007 ein Kind in Vollzeitpflege aufgenommen. Die Personensorge stand weiter dem Jugendamt zu. Die Klägerin hatte verlangt, ihr für ihre Pflegetochter Elterngeld zu zahlen und sie damit ebenso zu behandeln, wie Eltern, die Pflegekinder mit dem Ziel der Adoption in ihren Haushalt aufgenommen haben (so genannte Adoptionspflege). Ihnen räumt das Bundes­el­tern­geld­gesetz einen Anspruch auf Elterngeld ein. Die Klägerin hatte argumentiert, die Famili­en­be­ziehung zwischen ihr und ihrer Pflegetochter sei mit derjenigen von zukünftigen Adoptiveltern zu vergleichen. Sie habe insbesondere ihre Berufstätigkeit aufgegeben, um ihr Pflegekind zu betreuen. Das Elterngeld könne deshalb in ihrem Fall seinen Zweck, Eltern bei der Erziehung von Kindern zu unterstützen, ohne weiteres erfüllen.

Landes­so­zi­al­gericht verneint in Übereinstimmung mit Sozialgericht und zuständigem Landkreis Anspruch auf Elterngeld

Dieser Argumentation ist das Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen ebenso wenig gefolgt, wie zuvor der für die Eltern­geld­ge­währung zuständige Landkreis Mettmann und das Sozialgericht Düsseldorf. Ein Eltern­geldan­spruch für andere als leibliche Kinder bestehe nur, wenn eine auf Dauer angelegte und rechtlich verfestigte Famili­en­be­ziehung vorliegt, insbesondere weil ein Kind mit dem Ziel der späteren Adoption in Pflege genommen worden ist. An einer solchen verfestigten rechtlichen Bindung fehle es im Fall der Klägerin, weil die leibliche Mutter des Kindes einer Adoption nicht zugestimmt hatte und eine Adoptionspflege daher nicht bestand.

Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13326

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI