18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil10.01.2019

Kein Anspruch auf Mehr­bedarfs­leistungen: Jobcenter muss Kosten für alternativm­edizinische Präparate nicht übernehmenPräparate außerhalb des Leistungs­ka­talogs der gesetzlichen Krankenkassen fallen in Eigen­ver­ant­wortung des Kranken­ver­si­cherten

Das Landes­so­zi­al­gericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass das Jobcenter grundsätzlich nicht mehr Medikamente als die Krankenkasse bezahlen muss. Für Ausnahmen gelten enge Voraussetzungen.

Zugrunde lag der Fall eines 64-jährigen Hartz IV-Empfängers aus Bremen. Der Mann verlangte Mehrbe­da­rfs­leis­tungen von 150 Euro pro Monat für diverse pflanzliche und alter­na­tiv­me­di­zi­nische Präparate (Kytta, Quark, Retterspitz, Ingwer, Glucosamin, Zeel, Platinum-chloratum, Neurexan, Iso-C, Magnesium, Arnika, Infludoron und Dekristol). Er begründete dies damit, dass er herkömmliche Arzneimittel nicht vertrage. Da seine Krankenkasse für die Präparate nicht zahle, müsse das Jobcenter die Kosten tragen.

Pauscha­l­diagnose einer Medika­men­te­n­un­ver­träg­lichkeit für Kosten­über­nah­me­pflicht des Jobcenters nicht ausreichend

Das Landes­so­zi­al­gericht Niedersachsen-Bremen lehnte hat einen Anspruch auf Mehrbe­da­rfs­leis­tungen jedoch ab. Grundsätzlich müsse das Jobcenter eine ausreichende medizinische Versorgung des Hilfe­be­dürftigen sicherstellen. Die geschehe bereits durch Übernahme der Kranken­ver­si­che­rungs­beiträge. Präparate außerhalb des Leistungs­ka­talogs der gesetzlichen Krankenkassen fielen in die Eigen­ver­ant­wortung des Kranken­ver­si­cherten und seien auch von Hartz IV-Empfängern selbst zu zahlen. Um nicht das Tor zu einer beliebigen, mit Steuermitteln finanzierten Wunschmedizin zu öffnen, müsse für einen unabweisbaren Bedarf eine nachgewiesene medizinische Indikation festgestellt werden. Die Pauscha­l­diagnose einer Medika­men­te­n­un­ver­träg­lichkeit reiche dafür nicht aus. Das Gericht hat sich auf ein medizinisches Gutachten gestützt, wonach der Mann entzün­dungs­hemmende und schmerz­stillende Medikamente brauche. Für homöopathische Produkte fehle demgegenüber der Wirksam­keits­nachweis. Lebensmittel wie Quark und Ingwer seien von vornherein aus der Regelleistung zu tragen.

Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online (pm)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27006

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI