03.12.2024
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Dokument-Nr. 26616

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Beschluss13.09.2018Landgericht Würzburg11 O 1741/18
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NWB 2018, 3143Zeitschrift: NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht (NWB), Jahrgang: 2018, Seite: 3143
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Landgericht Würzburg Beschluss13.09.2018

Rechtsanwalt kann wegen Verstoßes gegen die DSGVO Mitbewerber abmahnenBestehen eines wett­bewerbs­rechtlichen Unter­lassungs­anspruchs

Ein Rechtsanwalt kann wegen eines Verstoßes gegen die Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) einen Mitbewerber abmahnen. Dem Rechtsanwalt steht insofern gemäß § 8 Abs. 1 UWG ein wett­bewerbs­rechtlicher Unter­lassungs­anspruch zu. Dies hat das Landgericht Würzburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Rechtsanwältin von einem Mitbewerber abgemahnt, weil seiner Meinung nach die Webseite der Rechtsanwältin gegen die DSGVO verstoßen hatte. Es fehlte tatsächlich eine Daten­schut­z­er­klärung, die von der DSGVO vorgeschrieben war. Die Rechtsanwältin weigerte sich die Abmahnung zu akzeptieren und die strafbewehrte Unter­las­sungs­er­klärung abzugeben. Ihrer Meinung nach rechtfertigen Verstöße gegen die DSGVO keine Abmahnungen durch Mitbewerber. Der Mitbewerber sah dies anders und stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung gerichtet auf Unterlassung.

Anspruch auf Unterlassung

Das Landgericht Würzburg entschied zu Gunsten des Mitbewerbers. Ihm stehe nach § 8 Abs. 1 UWG der Anspruch auf Unterlassung zu. Die Rechtsanwältin habe gegen Vorschriften verstoßen, bei denen es sich um Verstöße gegen das Wettbe­wer­bsrecht gemäß § 3 a UWG handle. Sie habe somit vom Mitbewerber abgemahnt werden können.

Quelle: Landgericht Würzburg, ra-online (vt/rb)

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