Dokument-Nr. 26629
Permalink https://urteile.news/
Landgericht Bochum Urteil07.08.2018
Kein Anspruch des Mitbewerbers auf Unterlassung bei Verstoß gegen DatenschutzgrundverordnungMitbewerber darf Verstoß nicht abmahnen
Ein Mitbewerber darf einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht abmahnen, da ihm insofern kein Anspruch auf Unterlassung zusteht. Dies hat das Landgericht Bochum entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall mahnte ein Onlinehändler im Juni 2018 einen Mitbewerber unter anderem wegen Verstößen gegen die DSGVO ab. Da sich der Mitbewerber weigerte die Abmahnung zu akzeptieren, beantragte der Onlinehändler den Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf Unterlassung.
Kein Anspruch auf Unterlassung bei Verstoß gegen DSGVO
Das Landgericht Bochum entschied gegen den Onlinehändler. Diesem stehe kein Anspruch auf Unterlassung wegen der Verstöße gegen die DSGVO zu. Die Verordnung enthalte in den Artikeln 77 bis 84 eine die Ansprüche von Mitbewerbern ausschließende und abschließende Regelung. Nicht jedem Verband stehe danach ein Recht zur Wahrnehmung der Rechte einer betroffenen Person zu, sondern nur bestimmten Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht unter weiteren Voraussetzungen. Hieraus sei zu schließen, dass der Gesetzgeber eine Erstreckung auf Mitbewerber des Verletzers nicht habe zulassen wollen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2018
Quelle: Landgericht Bochum, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26629
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.