Landgericht Trier Beschluss08.07.2015
Winzer müssen in Onlineshops auf Sulfite im Wein hinweisenBei einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l muss auf Schwefelstoffe oder Sulfite in Lebensmitteln hingewiesen werden
Das Landgericht Trier hat einem Winzer verboten, im geschäftlichen Verkehr Kaufverträge über eBay anzubahnen, ohne auf im Wein enthaltene Sulfite hinzuweisen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wurde dem Winzer ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft angedroht.
Die Verpflichtung zur Kennzeichnung des Weines im Fernabsatz ergibt sich aus Art. 14 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang II Nr. 12 Lebensmittelinfo-Verordnung. Danach muss auf Schwefelstoffe oder Sulfite hingewiesen werden, wenn deren Konzentration in dem Lebensmittel mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l beträgt. Nach dem Vortrag des Antragstellers enthält aber jeder Wein aufgrund der natürlichen Gärung einen Sulfitgehalt von mehr als 10 mg/l.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2015
Quelle: Landgericht Trier/ra-online