Dokument-Nr. 21486
Permalink https://urteile.news/
Landgericht Trier Urteil08.08.2015
Bürger hat keinen Anspruch auf Aufnahme in eine politische ParteiAufnahmezwang von Mitgliedschaftsbewerbern im Grundgesetz nicht vorgesehen
Das Landgericht Trier hat entschieden, dass eine politische Partei weder verpflichtet ist, jeden Eintrittswilligen aufzunehmen, noch die entsprechende Ablehnung inhaltlich zu begründen.
Im zugrunde liegenden Streitfall erhob ein Bürger Leistungsklage auf Aufnahme in eine Partei. Durch die Ablehnung der Aufnahme sah sich der Kläger an seinen Möglichkeiten zur Mitwirkung der politischen Gestaltung des Landes gehindert.
Ablehnung eines Aufnahmeantrages muss nicht begründet werden
Das Landgericht Trier wies die Klage jedoch ab. Gestützt wurde die Entscheidung auf § 10 Absatz 1 PartG, wonach die zuständigen Organe einer politischen Partei nach näherer Bestimmung ihrer Satzung frei über die Aufnahme von Mitgliedern entscheiden und die Ablehnung eines Aufnahmeantrages nicht begründet zu werden braucht.
Regelung mit Grundgesetz vereinbar
Im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 29.7.1987, II ZR 295/86) vertrat das Landgericht die Auffassung, dass die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Aufnahmezwang von Mitgliedschaftsbewerbern sei im Grundgesetz nicht vorgesehen und lasse sich weder aus dem Gebot der innerparteilichen Demokratie (Art. 21 Abs. 1 S. 3 GG) noch aus dem Grundrechtskatalog (insbes. Art. 2 I, 5, 8, 9, 38 GG) ableiten. Vielmehr ergebe sich aus dem Grundrecht der Parteien- und Vereinigungsfreiheit (Art. 9, 21 Abs. 1 S. 2 GG) die Freiheit, mit einem bestimmten Bürger gerade nicht zusammenarbeiten zu wollen.
Möglichkeit einer politischen Betätigung bleibt für Bürger weiterhin bestehen
Nach Auffassung des Landgerichts ist der Kläger dadurch keineswegs die Möglichkeit einer politischen Betätigung genommen. Er kann sich um die Mitgliedschaft in einer anderen politischen Partei bemühen, selbst die Gründung einer politischen Partei oder Wählervereinigung betreiben oder auch außerhalb einer Parteimitgliedschaft an der politischen Willensbildung mitwirken.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2015
Quelle: Landgericht Trier/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil21486
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.