15.11.2024
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Landgericht Stuttgart Urteil29.09.2006

Verkauf von Anti-Nazi-Symbolen ist strafbarLandgericht Stuttgart erlässt sehr umstrittenes Urteil

Wer Artikel mit Anti-Nazi-Symbolen verkauft, macht sich strafbar. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden.

Im Fall verkaufte der Versandhändler Jürgen Kamm, der sich selbst als Antifaschist bezeichnete, T-Shirts und Buttons mit durch­ge­stri­chenen oder zerstörten Hakenkreuzen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn deswegen zu einer Geldstrafe vom 3.600,- EUR (90 Tagessätze zu je 40,- EUR). Die Richter sahen in dem Verkauf der Anti-NS-Symbole einen Verstoß gegen § 86 a StGB. Diese Vorschrift stellt das Verwenden von Kennzeichen verfas­sungs­widriger Organisationen unter Strafe.

In der Rechts­wis­sen­schaft ist es sehr umstritten, ob die Verwendung solcher Kennzeichen zur Satire überhaupt tatbe­standsmäßig ist.

Einige Politiker reagierten mit Empörung und Unverständnis auf dieses Urteil. Claudia Roth, Bundes­vor­sitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagte: "Dieses Urteil ist absolut nicht nachvollziehbar und skandalös. Es ist eine Form von rechtsblindem Autismus, der die realen Probleme mit Recht­s­ex­tre­mismus, Antisemitismus und Rassismus in diesem Land völlig ausblendet. Direkt nach den Wahlerfolgen der NPD in Mecklenburg-Vorpommern und auf Bezirksebene in Berlin werden jetzt diejenigen kriminalisiert, die gegen Recht­s­ex­tre­mismus Flagge zeigen."

"Der verurteilte Versandhändler sollte ein Revisi­ons­ver­fahren in Erwägung ziehen. Schließlich gibt es ein anders lautendes höchst­rich­ter­liches Urteil aus den 1970er Jahren zum Thema. Sollte eine höchst­rich­terliche Entscheidung das Stuttgarter Urteil bestätigen, so ist eine Präzisierung des Straf­ge­setz­buches notwendig", erklärten Niels Annen, Mitglied des SPD-Partei­vor­standes und Sebastian Edathy, Vorsitzender des Innen­aus­schusses des Deutschen Bundestages.

Die Grünen-Bundeschefin Claudia Roth hatte sich im März 2006 aus Solidarität mit dem Händler wegen des Tragens eines durch­ge­stri­chenen Hakenkreuzes selbst angezeigt. Im Juni 2006 hat auch das SPD-Vorstands­mitglied Niels Annen Selbstanzeige wegen des Tragens eines Anti-Nazi-Symbols erstattet.

Quelle: ra-online

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