Dokument-Nr. 32149
Permalink https://urteile.news/
- Amtsgericht Stendal, Urteil21.12.2021, 3 C 571/21
Landgericht Stendal Urteil30.07.2022
Keine Haftung des Pkw-Halters für abgerissenen Heckscheinwerfer in WaschstraßeKeine Verpflichtung zur Stellung des Heckscheibenwischers in waagerechte Position
Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung dazu, vor der Einfahrt in eine Waschstraße den Heckscheibenwischer in eine waagerechte Position zu bringen. Daher besteht grundsätzliche keine Haftung für das Abreißen des Scheibenwischers in der Waschstraße. Dies hat das Landgericht Stendal entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Nutzung einer Waschstraße in Stendal bemerkte ein Fahrzeugführer an seinem Fahrzeug Lackschäden. Er führte diese auf den abgerissenen Heckscheibenwischer des in der Waschstraße vor ihm befindlichen Fahrzeugs zurück und erhob daher Klage auf Zahlung von Schadensersatz. Der Heckscheibenwischer sei nach dem Vortrag des Klägers pflichtwidrig nicht in der waagerechten Position gewesen, sondern sei senkrecht gestellt gewesen. Das Amtsgericht Stendal wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.
Kein Anspruch auf Schadensersatz
Das Landgericht Stendal bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn dem Beklagt sei keine Pflichtverletzung anzulasten. Es habe weder eine gesetzliche noch vertragliche Verpflichtung dazu bestanden, den Heckscheibenwischer vor dem Einfahren in die Waschstraße in eine waagerechte Position zu bringen. Der Beklagts ei nicht der Betreiber der Waschstraße, so dass ihn keine Verkehrssicherungspflichten treffen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2022
Quelle: Landgericht Stendal, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32149
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.