21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Landgericht Siegen Urteil14.11.2017

VW-Abgasskandal: Installation von Schummel-Software stellt sittenwidrige vorsätzliche Täuschung darArglistige Täuschung von VW

Das Landgericht Siegen hat entschieden, dass die Installation von Software in einem Pkw, die im Testbetrieb einen geringeren Stick­o­xid­ausstoß bewirkt als im Fahrbetrieb, einen erheblichen Mangel sowie eine sittenwidrige vorsätzliche Täuschung darstellt.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erwarb 2011 einen gebrauchten Pkw von VW bei einer Vertrags­werkstatt. Mit der Klage verklagte er sowohl diese Vertrags­werkstatt als auch VW. Der Fahrzeugtyp wird im Rahmen der Auflistung der technischen Daten mit der Euro-5-Abgasnorm beworben. Der Pkw verfügt über einen Dieselmotor mit der Bezeichnung EA 189 und ist von VW mit einer Software ausgestattet worden, die den Ausstoß von Stickoxid im Prüfstand­betrieb optimiert. Nur aufgrund dieser Software, die erkennt, ob das Fahrzeug einem Prüfstand­betrieb unterzogen wird oder sich auf der Straße befindet, und entsprechend den Abgasausstoß des Motors verändert, hält der Motor während des Prüfstandtests die gesetzlich vorgegebenen Abgaswerte. Unter realen Fahrbedingungen im Straßenverkehr wird das Fahrzeug mit einer geringeren Abgas­rü­ck­füh­rungsrate betrieben und es werden die im Prüfstand erzielten Stickoxidwerte überschritten.

Verwendung der Schummel-Software stellt erheblichen Mangel dar

Das Landgericht Siegen entschieden, dass die Verwendung der Software einen Mangel des betroffenen Fahrzeugs darstelle, welcher nicht unerheblich sei. Der Kläger sei zudem nicht verpflichtet gewesen, zunächst ein Software-Update aufspielen zu lassen, weil dadurch nicht gewährleistet sei, dass der Mangel behoben werde, ohne dass dadurch andere negativen Auswirkungen auftreten würden.

Gericht rügt vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung durch VW

VW habe außerdem sittenwidrig und vorsätzlich getäuscht. Die Sitten­wid­rigkeit der Täuschung ergebe sich aus dem Umstand, dass VW das Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzte, da der tatsächliche Schad­s­tof­f­ausstoß bei Betrieb des Pkw im Straßenverkehr deutlich höher liege als während des Durchlaufens des Prüfzyklus. Die Täuschung habe einzig dem Zweck der Kostensenkung in Bezug auf anderenfalls notwendige Lösungen der Abgasreinigung gedient, um mit Hilfe scheinbar umwelt­freund­licher Prüfstandwerte Wettbe­wer­bs­vorteile zu erzielen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25453

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI