21.11.2024
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Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.

Dokument-Nr. 5368

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Landgericht Saarbrücken Urteil30.09.2004

Knallkörper ist kein "unbemannter Flugkörper"Versicherung muss nicht zahlen

Ein Feuer­werks­körper ist kein "unbemannter Flugkörper". Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Besitzer eines Wohn- und Geschäftshauses Schadenersatz für eine - durch einen Feuer­werks­körper zerbrochene - Schau­fens­ter­scheibe von seiner Wohnge­bäu­de­ver­si­cherung. In den Versi­che­rungs­be­din­gungen stand, dass auch Schäden durch unbemannte Flugkörper ersetzt werden. Die Versicherung verweigerte die Regulierung des Schadens. Daher verklagte der Geschäftsmann die Versicherung.

Das Landgericht Saarbrücken entschied, dass ein Silves­ter­knaller kein "unbemannter Flugkörper" sei. Daher könne der Mann nicht verlangen, dass die Versicherung den Schaden ersetze.

Quelle: ra-online

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