Landgericht Regensburg Urteil29.07.2016
Keine Entschädigung für "Joggerinnen-Mörder" wegen SicherungsverwahrungMaßstäbe der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verletzt
Das Landgericht Regensburg hat die Entschädigungsklage des seit 18. Juli 2008 in der Sicherungsverwahrung untergebrachten sogenannten "Joggerinnen-Mörders" gegen den Freistaat Bayern abgewiesen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens forderte eine Geldentschädigung in Höhe von monatlich 500 Euro für seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, weil er diese als nach den Maßstäben der Europäischen Menschenrechtskonvention rechtswidrigen Freiheitsentzug einstufte.
Landgericht verneint Anspruch auf Entschädigung
Das Landgericht Regensburg konnte nach durchgeführter Beweisaufnahme jedoch weder einen zu entschädigenden Konventionsverstoß feststellen, noch hielt es die Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruch für erfüllt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2016
Quelle: Landgericht Regensburg/ra-online