18.10.2024
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Landgericht Regensburg Urteil29.07.2016

Keine Entschädigung für "Joggerinnen-Mörder" wegen Sicherungs­verwahrungMaßstäbe der Europäischen Menschenrechts­konvention nicht verletzt

Das Landgericht Regensburg hat die Entschä­di­gungsklage des seit 18. Juli 2008 in der Sicherungs­verwahrung untergebrachten sogenannten "Joggerinnen-Mörders" gegen den Freistaat Bayern abgewiesen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens forderte eine Geldent­schä­digung in Höhe von monatlich 500 Euro für seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, weil er diese als nach den Maßstäben der Europäischen Menschenrechtskonvention rechtswidrigen Freiheitsentzug einstufte.

Landgericht verneint Anspruch auf Entschädigung

Das Landgericht Regensburg konnte nach durchgeführter Beweisaufnahme jedoch weder einen zu entschädigenden Konven­ti­o­ns­verstoß feststellen, noch hielt es die Voraussetzungen eines Amtshaf­tungs­an­spruch für erfüllt.

Quelle: Landgericht Regensburg/ra-online

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