18.10.2024
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Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.
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Landgericht Oldenburg Urteil01.02.2012

Gebraucht­wa­genkauf: OLG Oldenburg zur Gültigkeit eines Gewähr­leis­tungs­aus­schlusses bei Formu­la­r­kauf­ver­trägen aus dem InternetGewähr­leis­tungs­aus­schluss ohne konkrete Zusätze nicht immer wirksam

Bei den Kaufver­trags­klauseln aus dem Internet handelt es sich um allgemeine Geschäfts­be­din­gungen (AGB), da diese für eine mehrfache Verwendung vorformuliert seien. Jedoch gelten dabei die strengen Wirksam­keits­vor­aus­set­zungen gemäß § 309 Nr. 7 a und b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach muss ein wirksamer Gewähr­leis­tungs­aus­schluss neben der formulierten Begrenzung („ ... gilt nicht für Schaden­s­er­satz­ansprüche ...“) eine weitere Einschränkung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit enthalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Oldenburg hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls hatte von einem privaten Verkäufer zum Preis von 6.450 Euro einen gebrauchten PKW erworben. Als Kaufvertrag hatte der Verkäufer ein Formular aus dem Internet verwendet. Darin hieß es unter dem Punkt Gewährleistung:

„Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schaden­s­er­satz­ansprüche aus Sachmän­gel­haftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen. Soweit Ansprüche aus Sachmän­gel­haftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.“

Verkäufer verweigert Rückabwicklung des Kaufgeschäfts mit Hinweis auf vereinbarten Gewähr­leis­tungs­aus­schluss

Wenige Tage nach dem Kauf stellte eine von der Klägerin aufgesuchte Werkstatt einen Getriebeschaden am PKW fest. Die Käuferin verlangte vom Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufgeschäfts. Der Verkäufer berief sich auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss.

OLG erklärt Gewähr­leis­tungs­au­schluss für unwirksam

Das Landgericht Oldenburg gab der Klägerin Recht. Der Gewähr­leis­tungs­aus­schluss sei unwirksam. Bei den Kaufver­trags­klauseln aus dem Internet handele es sich um allgemeine Geschäfts­be­din­gungen (AGB), weil diese für eine mehrfache Verwendung vorformuliert seien. Dafür gelten aber die strengen Wirksam­keits­vor­aus­set­zungen gemäß § 309 Nr. 7 a und b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach muss ein wirksamer Gewähr­leis­tungs­aus­schluss neben der hier formulierten Begrenzung („ ... gilt nicht für Schaden­s­er­satz­ansprüche ...“) eine weitere Einschränkung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit enthalten. Da diese im konkreten Fall fehlte, sei der vereinbarte Gewähr­leis­tungs­aus­schluss insgesamt unwirksam.

Verkäufer hätte Formular kaufen müssen, bei dem grundsätzlich eigener Regressanspruch besteht

Das Gericht hat in seiner Entscheidung zwar berücksichtigt, dass im Internet massenweise ähnlich unwirksam formulierte Kaufver­trags­vorlagen abrufbar seien, dass insoweit aber kein gesteigertes Vertrauen beim Beklagten anzuerkennen sei. Dieser habe das Formular kostenlos heruntergeladen, statt - was möglich gewesen wäre - für ein geringes Entgelt von einem Anbieter ein Formular zu kaufen, bei dem grundsätzlich ein eigener Regressanspruch bestanden hätte.

Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online

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