20.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
20.01.2025  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture

Dokument-Nr. 10096

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Nürnberg-Fürth Urteil25.06.2010

Missver­ständliche Formulierungen in Reiseunterlagen können einen Reisemangel darstellenRisiko missver­ständ­licher Formulierungen in den Reiseunterlagen trägt der Reise­ver­an­stalter

Wer eine Reise wegen falsch interpretierten Reiseunterlagen nicht antreten konnte, kann vom Reise­ver­an­stalter die Rückerstattung des Reisepreises verlangen. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.

Im hiesigen Rechtsfall hatte der Kläger eine Gruppen­flu­greise nach Madeira zum Preis vom 1.878,- € gebucht. In der Reise­be­stä­tigung des Veranstalters war als Reisezeit angegeben: "03.03.2009 bis 10.03.2009." In einem weiteren Schreiben des beklagten Reise­ver­an­stalters hieß es, die Abfahrt des Transferbusses zum Flughaben Frankfurt sei in Bamberg am 03.03.2009 um 20.30 Uhr. Gleichzeitig wurde aber darauf hingewiesen: "Bei Abfahrten zwischen 17.00 Uhr und 23.59 Uhr sind im Regelfall die Abfahrten am Vorabend. Bitte beachten Sie ihre Flugzeit!" Als Ablugzeit am Flughafen Frankfurt war nämlich angegeben 03.03.2009, 04.00 Uhr".

Kläger glaubte, er müsse einen Tag später abreisen

Der Transferbus des Reise­ver­an­stalters wartete am 02.03.2009 um 20.30 Uhr vergeblich auf den Kläger, denn der ging davon aus, dass die Reise erst einen Tag später beginnen sollte. Und auch als der Busfahrer den Kläger am späteren Abend anrief, ihn an die Abreise "erinnerte" und sogar noch anbot, eine halbe Stunde auf ihn zu warten, mochte dieser hierauf nicht eingehen. Denn schließlich gehe er gerade zu Bett und vollständig gepackt sei auch noch nicht.

Amtsgericht gibt die Schuld dem Kläger

Das Amtsgericht wies dessen Klage auf Rückzahlung des Reisepreises ab. Denn der Kläger habe bei aufmerksamer Lektüre der Reiseunterlagen ohne weiteres erkennen können, dass bei einem Abflug am 03.03.2009 um 04.00 Uhr die Abfahrt des Zubringerbusses nicht am 03.03.2009, 20.30 Uhr, sondern bereits einen Tag vorher erfolgen müsse.

Reisezeiten müssen eindeutig und unwider­sprüchlich mitgeteilt werden

Im Berufungs­ver­fahren gab das Landgericht Nürnberg-Fürth dem Kläger allerdings Recht. "Bei einer Pauschalreise stellt auch die Organisation der Reise und die Information darüber eine vertragliche Hauptpflicht des Reise­ver­an­stalters dar. Der Reiseveranstalter muss dem Reisenden die Informationen über Reisezeiten eindeutig und unwider­sprüchlich mitteilen." Tut er das nicht, ist die Reise mangelhaft und der Kunde berechtigt, zu kündigen. Der Kläger hätte nur durch einen Vergleich der Abflugzeit mit der Abfahrtszeit des Busses schließen können, dass eine dieser Zeiten nicht stimmt. Nachdem der Kläger dem telefonischen "Weckruf" des Busfahrers nicht nachgekommen war und damit zum Ausdruck gebracht hatte, dass er die Reise kündigen wolle, konnte er im Ergebnis den gezahlten Reisepreis ohne Abzug von Stornogebühren zurückverlangen.

Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth/ ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10096

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI