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Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss13.11.2023

Spätere Beschlagnahme sicher­ge­stellter Unterlagen trotz unzureichender Begründung des Durch­suchungs­beschlussesMöglichkeit des Erlasses eines ordnungsgemäßen Durch­suchungs­beschlusses

Die spätere Beschlagnahme von anlässlich einer Durchsuchung sicher­ge­stellten Unterlagen wird nicht dadurch verhindert, dass der Durch­suchungs­beschluss unzureichend begründet war und damit rechtswidrig ist. Es ist zu beachten, dass der Erlass eines ordnungsgemäßen Durch­suchungs­beschlusses ohne weiteres möglich war. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2023 führte die Steuerfahndung in Bayern eine Durchsuchung durch und stellte dabei mehrere Unterlagen sicher. Der Durchsuchungsbeschluss stellte sich später als rechtswidrig dar, weil der Ermitt­lungs­richter lediglich den von der Steuerfahndung vorgefertigten, unzulänglichen Beschlus­s­entwurf unterschrieben hatte. Die Unterlagen wurden dennoch durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg beschlagnahmt. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Verteidigerin des Beschuldigten. Sie führte an, dass ein Beweisverwertungsverbot bestehe.

Kein Vorliegen eines Beweis­ver­wer­tungs­verbots

Das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Rechtswidrigkeit des Durch­su­chungs­be­schlusses führe nicht zu einem Beweis­ver­wer­tungs­verbot. Es sei zu berücksichtigen, dass der Mangel des Durch­su­chungs­be­schlusses in seiner unzureichenden Begründung liegt. Der Ermitt­lungs­richter habe daher ohne weiteres einen ordnungsgemäßen Durch­su­chungs­be­schluss erlassen können. Der Verdacht einer erheblichen Steuer­hin­ter­ziehung habe bestanden.

Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)

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