Dokument-Nr. 33579
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Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss13.11.2023
Spätere Beschlagnahme sichergestellter Unterlagen trotz unzureichender Begründung des DurchsuchungsbeschlussesMöglichkeit des Erlasses eines ordnungsgemäßen Durchsuchungsbeschlusses
Die spätere Beschlagnahme von anlässlich einer Durchsuchung sichergestellten Unterlagen wird nicht dadurch verhindert, dass der Durchsuchungsbeschluss unzureichend begründet war und damit rechtswidrig ist. Es ist zu beachten, dass der Erlass eines ordnungsgemäßen Durchsuchungsbeschlusses ohne weiteres möglich war. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2023 führte die Steuerfahndung in Bayern eine Durchsuchung durch und stellte dabei mehrere Unterlagen sicher. Der Durchsuchungsbeschluss stellte sich später als rechtswidrig dar, weil der Ermittlungsrichter lediglich den von der Steuerfahndung vorgefertigten, unzulänglichen Beschlussentwurf unterschrieben hatte. Die Unterlagen wurden dennoch durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg beschlagnahmt. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Verteidigerin des Beschuldigten. Sie führte an, dass ein Beweisverwertungsverbot bestehe.
Kein Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots
Das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses führe nicht zu einem Beweisverwertungsverbot. Es sei zu berücksichtigen, dass der Mangel des Durchsuchungsbeschlusses in seiner unzureichenden Begründung liegt. Der Ermittlungsrichter habe daher ohne weiteres einen ordnungsgemäßen Durchsuchungsbeschluss erlassen können. Der Verdacht einer erheblichen Steuerhinterziehung habe bestanden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2024
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)
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