21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 33245

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss04.08.2023

Fehlende Begründung des Tatverdachts in Durch­suchungs­beschluss in Steuer­strafsache wegen Rücksicht auf SteuergeheimnisDritten dürfen aus Steuer­straf­verfahren bekannt­ge­wordene perso­nen­be­zogene Daten nicht offenbart werden

Mit Rücksicht auf das Steuergeheimnis kann es gerechtfertigt sein, in einem Durch­suchungs­beschluss in einer Steuer­strafsache den Tatverdacht nicht zu begründen. Das Steuergeheimnis verbietet es, Dritten gegenüber aus Steuer­straf­verfahren bekannt­ge­wordene perso­nen­be­zogene Daten zu ofenbaren. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2023 erließ das Amtsgericht Nürnberg einen Durch­su­chungs­be­schluss in einer Steuer­strafsache. Danach sollte die Privatwohnung eines Dritten auf Unterlagen zu einer Firma durchsucht werden. Der Dritte war nicht Beschuldigter in dem Strafverfahren. In dem Durch­su­chungs­be­schluss wurde der Tatvorwurf zwar genannt, aber nicht begründet. Aufgrund dessen beantragte der Dritte die Feststellung der Rechts­wid­rigkeit des Durch­su­chungs­be­schlusses.

Absehen von Begründung des Tatvorwurf wegen Steuergeheimnis

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hielt es für nicht abwegig, dass mit Rücksicht auf das Steuergeheimnis Durch­su­chungs­be­schlüsse unter Darlegung des Tatvorwurfs knapper oder gar nicht begründet werden müssen. Das erscheine unter dem Gesichtspunkt der Rechts­schutz­mög­lich­keiten des Dritten auch deshalb als gangbar, weil der am Steuer­straf­ver­fahren nicht beteiligte Dritte regelmäßig ohnehin nicht in der Lage sei, der Begründung des Tatverdachts gegen den Beschuldigten entge­gen­zu­treten.

Keine Offenbarung von perso­nen­be­zogenen Daten

Nach dem Steuergeheimnis dürfen perso­nen­be­zogene Daten eines anderen, die im Besteuerungs- oder Steuer­straf­ver­fahren bekanntgeworden sind, Dritten gegebener nicht unbefugt offenbart werden, so das Landgericht.

Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss33245

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI