Dokument-Nr. 18603
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- GE 2010, 846Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2010, Seite: 846
- WuM 2010, 87Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2010, Seite: 87
Landgericht Münster Beschluss07.01.2010
"Biofilm" im WC-Spülkasten sowie in der Waschmaschine begründet keinen Mietmangel bei ungeklärter UrsacheRecht zur Mietminderung besteht nicht
Ist die Ursache der Bildung eines "Biofilms" im WC-Spülkasten und in der Waschmaschine ungeklärt, so kann nicht von einem Mangel der Mietsache ausgegangen werden. Ein Recht zur Mietminderung besteht dann nicht. Dies hat das Landgericht Münster entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein "Biofilm" im WC-Spülkasten und in der Waschmaschine einen Mietmangel darstellt. Nachdem das Amtsgericht Münster das Vorliegen eines Mangels verneinte, musste nunmehr das Landgericht Münster über den Fall entscheiden.
Ungeklärte Ursache einer Biofilmbildung schloss Mietmangel aus
Das Landgericht Münster entschied, dass das Vorhandensein des "Biofilms" keinen Mietmangel darstellte. Denn dessen Ursache sei nach Einschätzung eines Sachverständigen nicht geklärt gewesen. Es sei nicht auszuschließen gewesen, dass die Ursache in der möglicherweise übermäßigen Nutzung biologisch abbaubarer Putzmittel durch die Mieter lag.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2014
Quelle: Landgericht Münster, ra-online (vt/rb)
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