18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture

Dokument-Nr. 3578

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht München I Urteil26.10.1995

Geschenk­gut­scheine dürfen nicht nach 10 Monaten ungültig werdenBei unwirksamer Verfallklausel verfällt ein Gutschein erst nach der gesetzlichen Verjäh­rungsfrist von 30 Jahren

Ein Geschenk­gut­schein darf nicht mit einer zehnmonatigen "Verfallklausel" versehen werden. Grundsätzlich gilt eine 30jährige Verjäh­rungsfrist. Das hat das Landgericht München I entschieden.

Im Fall klagte ein Verbrau­cher­verband gegen eine bundesweit tätige Elektro­fach­ma­rktkette. Diese stellte Geschenk­gut­scheine aus, die den Vermerk "Gültigkeit 10 Monate" trugen.

Das Landgericht München I entschied, dass die Klausel gegen § 9 Abs. 1 AGBG (seit 1.1.2002: § 307 Abs. 1 BGB) verstoße. Sie benachteilige unangemessen den Inhaber des Gutscheins. Es sei nicht erkennbar, warum der Gutschein in einer solch kurzen Frist eingereicht werden müsse.

Die 10-monatige Frist sei jedenfalls zu kurz. Das Gericht ging nicht weiter auf die Frage ein, in wieweit eine Verkürzung der Verjäh­rungsfirst im Wege der Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen grundsätzlich möglich sei.

Die Geschenk­gut­scheine seien hier sogenannte kleine Inhaberpapiere gemäß § 807 BGB. Gerade bei diesen sei die Vorschrift des § 801 BGB nicht anwendbar, so dass die gesetzliche Regelung im Sinne von § 9 Abs. 2 Ziffer 1 AGBG (seit 1.1.2002: § 307 Abs. 2 Ziffer 1 BGB) die regelmäßige Verjäh­rungsfirst von 30 Jahren des § 195 BGB sei.

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3578

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI