23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 26235

Drucken
Urteil18.01.2018Landgericht München I31 S 11267/17
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2018, 427Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2018, Seite: 427
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht München, Urteil29.06.2017, 472 C 6762/17
ergänzende Informationen

Landgericht München I Urteil18.01.2018

Verspätete Betriebs­kosten­abrechnung aufgrund fehlender Unterlagen wegen Rechtstreits: Vermieter trifft kein VerschuldenVermieter kann Mietkaution zwecks Absicherung erwartbarer Nachzahlung über die Frist von sechs Monaten einbehalten

Dem Vermieter einer Eigen­tums­wohnung trifft kein Verschulden an einer verspäteten Betriebs­kosten­abrechnung im Sinne von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB, wenn ihm zur Abrechnung Unterlagen fehlen, weil darüber ein Rechtstreit besteht. Der Vermieter kann in diesem Fall auch über die Frist von sechs Monaten die Mietkaution zwecks Absicherung einer erwartbaren Nachzahlung einbehalten. Dies hat das Landgericht München I entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mehr als sechs Monate nach der Beendigung eines Mietver­hält­nisses über eine Eigen­tums­wohnung verlangte der Mieter im Jahr 2017 die Rückzahlung der geleisteten Mietkaution. Die Wohnungs­ei­gen­tümerin und Vermieterin verweigerte dies mit Hinweis auf die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015. Dies ließ wiederum der Mieter nicht gelten. Er verwies darauf, dass die Abrechnung bis zum 31.12.2016 hätte erfolgen müssen. Da dies nicht geschehen sei, sei die Vermieterin mit Nachforderungen ausgeschlossen. Die Vermieterin verteidigte sich dagegen mit dem Umstand, dass ihr eine fristgerechte Abrechnung nicht möglich sei, da aufgrund eines WEG-Rechtstreits, in dem ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt werden müsse, die Unterlagen zur Heizkos­te­n­a­b­rechnung fehlen. Dem Mieter hielt dies für unerheblich und erhob Klage.

Amtsgericht gab Klage statt

Das Amtsgericht München gab der Klage statt. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution bestehe, da eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung nicht vorliege. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Landgericht verneint Kauti­o­ns­rü­ck­zah­lungs­an­spruch

Das Landgericht München I entschied zu Gunsten der Vermieterin und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Dem Mieter stehe kein Kauti­o­ns­rü­ck­zah­lungs­an­spruch zu. Denn die Vermieterin treffe an der verspätet geltend gemachten Neben­kos­te­n­a­b­rechnung kein Verschulden, so dass der Ausnah­me­tat­bestand des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB greife. Die Vermieterin habe aufgrund des Rechtstreits und des dadurch bedingten Fehlens von Unterlagen unverschuldet nicht fristgerecht abgerechnet. Sie habe die Dauer des Rechtstreits nicht beeinflussen können.

Einbehalt der Kaution über 6-Monats-Frist

Zwar müsse der Vermieter grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten über die Kaution abrechnen, so das Landgericht. Im Einzelfall könne die Abrech­nungsfrist aber auch länger sein. So lag der Fall hier. Die Vermieterin habe in Erwartung der noch ausstehenden Heizkos­te­n­a­b­rechnung für das Jahr 2015 und der Nachzah­lungs­pflicht aus den Vorjahren die Kaution bis zur endgültigen Abrechnung der Nebenkosten einbehalten dürfen.

Quelle: Landgericht München I, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26235

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI