15.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 2722

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ergänzende Informationen

Landgericht München I Urteil05.07.2006

Max Strauß muss Schadensersatz wegen Falschberatung zahlen

Das Landgericht München I hat den Beklagten, Max Strauß, in seiner Eigenschaft als ehemaliger rechtlicher Berater der WABAG AG, Unterhaching, verurteilt, einem Anleger € 51.129,19 Schadenersatz zu bezahlen.

Der Kläger hatte angeführt, durch positive Aussagen des Beklagten gegenüber einer Versammlung von Anlageberatern, mittelbar zum Kauf von Anteilen der Trentec I AG verleitet worden zu sein; denn einer der dort anwesenden Anlageberater habe ihm die positive Einschätzung des Beklagten geschildert, was ihn zum Kauf veranlasst hatte. Da der Beklagte diesen Vortrag unbestritten gelassen hatte, wurde er vom Gericht bei seiner Entscheidung zugrunde gelegt.

Ebenso ging das Gericht davon aus, dass der Beklagte – wie vom Kläger behauptet – Kenntnis vom Fehlen wichtiger Hinweise im Anlageprospekt der Trentec I AG hatte: Der Beklagte hatte selbst in einem Schreiben zu einem früheren Anlageprodukt an die Haupt­ver­ant­wort­lichen darauf hingewiesen, dass der Abschluss eines Teilge­win­n­ab­füh­rungs­vertrags den Prospekt unvollständig machen würde. Allein deshalb hätte er sich vergewissern müssen, ob der Fehler bei späteren Prospekten behoben wurde. Dass der Beklagte bei seinem Geständnis im Strafverfahren seine Kenntnis auch der späteren (und weiterhin unvollständigen) Prospekte eingeräumt hatte, spielte für die Entscheidung daher nur ergänzend und insofern eine Rolle, als der Beklagte zwar pauschal darauf verwiesen hatte, dass das Geständnis unrichtig gewesen sei, ohne jedoch im Zivilprozess rechtzeitig substantiiert darzulegen, wie es sich tatsächlich zugetragen haben soll. Auf der Grundlage des geltenden Prozessrechts ging das Gericht daher davon aus, dass die starke Indizwirkung für die Richtigkeit des straf­recht­lichen Geständnisses hier nicht ausreichend widerlegt wurde. Verspäteter Vortrag wurde vom Gericht nicht mehr zugelassen.

Es dürfte sich angesichts dieser verfah­rens­recht­lichen Besonderheiten daher um eine Einzel­fa­l­l­ent­scheidung handeln, die kein Präjudiz für den Ausgang anderer Prozesse darstellt: In diesen ist der Prozessvortrag jeweils eigenständig zu würdigen.

Erläuterungen
siehe auch

Urteil des Landgericht München I vom 16. Mai 2006 Trentec II AG: Klage gegen Max Strauß abgewiesen

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 56/06 des LG München I vom 19.07.2006

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