18.10.2024
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Landgericht München I Urteil22.02.2006

Zeitungsverlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zur Zahlung von 1,2 Mio. € an Ex-Tennisprofi Becker verurteiltBecker in seinem Persön­lich­keitsrecht verletzt

Für eine nicht von Boris Becker genehmigte Werbekampagne muss der Zeitungsverlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung 1,2 Millionen EUR Schadensersatz an den Tennisstar zahlen. Dies hat das Landgericht München I entschieden.

Der Verlag hatte bei Einführung der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" ("FAS") mit dem Konterfei von Becker auf einer fiktiven Titelseite bundesweit geworben. Die Werbung erschien u.a. in Zeitungs­an­zeigen, auf Plakaten und auf Bussen. Boris Becker hatte für diese Werbekampagne keine Genehmigung erteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Becker durch die unfreiwillige Werbung in seinem Persön­lich­keitsrecht verletzt worden sei. Es sprach Becker 1,2 Millionen EUR Schadensersatz zu.

Quelle: ra-online, LG München I

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