12.03.2025
Urteile, erschienen im Februar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
5      12
6 3456789
7 10111213141516
8 17181920212223
9 2425262728  
Urteile, erschienen im März 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
9      12
10 3456789
11 10111213141516
12 17181920212223
13 24252627282930
14 31      
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
12.03.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Landgericht München I Urteil22.02.2006

Zeitungsverlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zur Zahlung von 1,2 Mio. € an Ex-Tennisprofi Becker verurteiltBecker in seinem Persön­lich­keitsrecht verletzt

Für eine nicht von Boris Becker genehmigte Werbekampagne muss der Zeitungsverlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung 1,2 Millionen EUR Schadensersatz an den Tennisstar zahlen. Dies hat das Landgericht München I entschieden.

Der Verlag hatte bei Einführung der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" ("FAS") mit dem Konterfei von Becker auf einer fiktiven Titelseite bundesweit geworben. Die Werbung erschien u.a. in Zeitungs­an­zeigen, auf Plakaten und auf Bussen. Boris Becker hatte für diese Werbekampagne keine Genehmigung erteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Becker durch die unfreiwillige Werbung in seinem Persön­lich­keitsrecht verletzt worden sei. Es sprach Becker 1,2 Millionen EUR Schadensersatz zu.

Quelle: ra-online, LG München I

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1951

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI