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Dokument-Nr. 4923

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Landgericht München I Urteil27.09.2007

Verbrau­cherklage gegen Gaspreis­er­höhung in München erfolglos

Das Landgericht München I hat eine Klage von 200 Klägern gegen einen Münchner Gasversorger abgewiesen. Die Kläger waren der Auffassung, die Gaspreis­er­hö­hungen der Beklagten zum 01.07.2005, 01.01.2006 und 01.04.2006 seien unbillig, und damit unwirksam gewesen.

Das Landgericht war zwar der Auffassung, dass die streitigen Erhöhungen der Preise einer Billig­keits­prüfung zu unterziehen seien. Frühere Erhöhungen oder der Sockelbetrag seien jedoch von einer Überprüfung (im Anschluss an eine Entscheidung des Bundes­ge­richtshofs vom 13.06.2007) ausgeschlossen.

Gleichwohl konnte die Kammer keine unbilligen Erhöhungen feststellen.

Die Preiserhöhungen der Beklagten seien nicht unbillig, führte das Gericht aus. Denn die von den Klägern angegriffenen Preiserhöhungen beruhten nach Überzeugung des Gerichts auf Steigerungen der eigenen Bezugskosten der Beklagten. Die Weitergabe von eigenen Kosten­stei­ge­rungen durch die Beklagte an ihre Kunden, darunter die hiesigen Kläger, sei jedoch nicht unbillig. Es sei nicht zu beanstanden, wenn derjenige, der ein Gut zum Verkauf anbietet, den Preis hierfür auch anhand seiner eigenen Kosten bestimme. Nichts anderes könne auch für Dauer­lie­fe­rungs­verträge gelten.

Die Kammer ging jedoch aufgrund der Aussagen der vernommenen Zeugen sowie der durch die Beklagte vorgelegten Unterlagen davon aus, dass tatsächlich durch die Beklagte nur deren eigene Kosten­stei­ge­rungen weitergegeben wurden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 66/07 des LG München I vom 27.09.2007

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