21.11.2024
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Landgericht Mosbach Urteil02.02.2005

Tier-Crush-Videos: Beim Liebesspiel zur Luststeigerung mehrere Kleintiere töten, ist TierquälereiVerurteilung wegen Tierquälerei

Das Amtsgericht Mosbach verurteilte am 02.02.2005 einen 32-jährigen Mann und eine 31-jährige Frau wegen gemein­schaft­licher Tierquälerei.

Das Amtsgericht sah es nach dem umfassenden Geständnis des nach wie vor in einer gemeinsamen Wohnung lebenden, nicht verheirateten Paares als erwiesen an, dass die beiden innerhalb von zwei Jahren (in der Zeit von 2001 bis 2003) beim Liebesspiel zur Luststeigerung mehrere Kleintiere (Hamster, Mäuse, Meerschweinchen usw.) meist mit hohen Schuhen, die die Frau trug, getötet haben; diese Handlungen wurden auch durch Videos aufgezeichnet, sogenannte: Tier-Crush-Videos.

Videos und andere Tatwerkzeuge sichergestellt

Die Polizei wurde auf das in Mosbach lebende Paar aufgrund Ermittlungen gegen eine andere Person in Bad Neuenahr aufmerksam und konnte bei der im Jahre 2003 erfolgten Hausdurch­suchung entsprechende Videos und andere Tatwerkzeuge sicherstellen, die eingezogen wurden.

Gemein­schaftliche Tierquälerei

Jeweils wegen gemein­schaft­licher Tierquälerei (Verstoß gegen § 17 Nr. 1, Nr. 2a Tierschutz­gesetz) wurden der als kaufmännischer Angestellter tätige und die derzeit arbeitslose Lebensgefährtin, eine zweifache Mutter, zu jeweils zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Es wurde je eine Geldbuße von 1.500,00 Euro verhängt.

Erläuterungen

§ 17 Tierschutz­gesetz:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

2. einem Wirbeltier

a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Quelle: ra-online

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